Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Anmelden von Tierhaltungen

Anmelden von Tierhaltungen

Jeder, der beabsichtigt, Nutztiere im Stadtkreis Heilbronn zu halten, muss dies dem Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, der Stadt Heilbronn im Vorfeld anzeigen. Zuständig ist immer die Behörde am Standort der Tierhaltung, der Wohnort des Tierhalters ist nicht maßgeblich. Diese Vorschrift entstammt der nationalen Viehverkehrsverordnung und gilt für alle Tierhalter, auch für Hobbyhalter, ab dem ersten Tier.

Betroffene Tierarten sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, sonstige Klauentiere, Einhufer (z.B. Pferde, Ponys, Esel), Gehegewild, Kameliden (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten, Wachteln und Laufvögel. Stets registrierpflichtig sind darüber hinaus Bienenhaltungen und in bestimmten Fällen Fischhaltungen. Die Meldung über die zu registrierende Tierhaltung an die Behörde erfolgt über den sogenannten Tierhalterantrag. Falls diese Nutztiere in unterschiedlichen Land- bzw. Stadtkreisen gehalten werden, muss dies den jeweiligen Veterinärämtern gesondert vom Tierhalter angezeigt werden. Darüber hinaus müssen Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt werden.

Die Registrierung der o.g. Tierhaltungen ist aus Tierseuchengründen verpflichtend und für den Halter kostenlos. Die Nichterstattung der Anzeige in der vorgesehenen Form kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Nützliche Links:

Bitte melden Sie Ihre Tiere beim Ordnungsamt – Abteilung Veterinärwesen und Tierschutz mittels folgenden Anträgen an: