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Anmeldung der Eheschließung

Tipp

Sie wollen heiraten?
Über den Traukalender der Stadt Heilbronn können Sie einen Wunschtermin bis zu 12 Monate im Voraus für Ihre Trauung online reservieren.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Samstagstrautermine und Sondertrautermine 2024.

Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie sich trauen lassen können, müssen Sie die Ehe anmelden (früher Aufgebots-Bestellung). Bei der Anmeldung bespricht die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zusammen mit beiden Verlobten die Voraussetzungen zur Eheschließung, Fragen zur Trauhandlung und die Namensführung und erhebt die Gebühren.

Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte des jeweiligen Heimatstaates beachtet werden, da sonst unter Umständen die Eheschließung im Heimatland nicht anerkannt wird. Da diese Bearbeitung und auch die Beschaffung der erforderlichen Urkunden im Heimatland sehr zeitintensiv sein kann, kann in diesen Fällen ein Eheschließungstermin noch nicht geplant werden.

Den aktuellen Flyer der Stadt Heilbronn zur Eheschließung finden Sie hier.

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Beim Standesamt Heilbronn können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Heilbronn hat. Besteht der Wohnsitz in den Stadtteilen Biberach, Frankenbach oder Kirchhausen, ist das entsprechende Stadtteil-Standesamt zuständig.

Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?

Die Eheanmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, innerhalb dieser Frist muss auch der Eheschließungstermin liegen. Sie können Ihre Ehe also schon sechs Monate vor der Eheschließung anmelden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen - gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen hier zugelassenen Urkundendolmetscher.

Benötigt werden immer:

  • gültige Reisepässe oder Personalausweise (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (zu erhalten beim Bürgeramt/Meldebehörde – wird bei einem Wohnsitz in Heilbronn vom Standesamt besorgt)
  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (wird bei der Geburt in Heilbronn vom Standesamt besorgt).

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk.

Eine im Ausland durchgeführte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss gegebenenfalls förmlich anerkannt werden. Dazu ist vorab ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem Sie die Heiratsurkunde und das vollständige, rechtskräftige Scheidungsurteil mitbringen müssen (jeweils bitte als Original und zusätzlich mit Übersetzung). Weitere Informationen ersehen Sie unter Ausländische Scheidung - Anerkennung.

Zusätzlich, wenn ein Partner zusammen mit minderjährigen Kindern "fortgesetzte Gütergemeinschaft" vereinbart hat:

  • aktuelle Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder

Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist (der andere Partner muss volljährig sein):

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Familienbuchabschrift der Eltern oder Registrierschein,
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung,
  • Bescheinigung über Namenserklärung,
  • Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden),
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern.

Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie um einen persönlichen Besuch oder eine telefonische Anfrage, Tel. 07131 56-2746 oder 56-4578.

Wegen umfangreicherer Beratung ist in folgenden Fällen der persönliche Besuch erforderlich:

  • Eine/r der Verlobten war schon ein- oder mehrmals verheiratet
  • Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Eine/r der Verlobten ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser usw.
  • Eine/r der Verlobten ist Vertriebener oder Spätaussiedler
  • Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Die erforderlichen Unterlagen sind vorhanden. Wie geht es nun weiter?

Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, reichen Sie sie bitte bei uns ein. Bei dieser Gelegenheit vereinbaren wir dann einen Termin für die Eheanmeldung , bei der beide Verlobte anwesend sein müssen. Bis zu diesem Termin haben wir dann auch aufgrund Ihrer Unterlagen die Eheanmeldungsniederschrift erstellt.

Ein Verlobter kann wegen lebensgefährlicher Erkrankung nicht persönlich zum Standesamt. Eine schnellstmögliche Trauung wird erforderlich. Was ist zu veranlassen?

Wenden Sie sich bitte umgehend an uns, wenn bei schwerer, lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten eine „Nottrauung" notwendig wird. Wir versuchen dann, die Ehe schnellstmöglich zu schließen, kommen in diesem Fall selbstverständlich auch ans Krankenbett.

Sie möchten nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten. Kann die Ehe auch bei einem anderen Standesamt geschlossen werden?

Ja. Nur die Eheanmeldung ist an den Wohnsitz gebunden. Für die Eheschließung in der Stadt Heilbronn können Sie zwischen dem Standesamt Heilbronn und den Standesämtern der Stadtteile Biberach, Frankenbach und Kirchhausen wählen. Die Eheschließung ist aber auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland möglich - nach vorheriger Eheanmeldung bei uns. Setzen Sie sich dazu vor Ihrer Planung mit dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Eheanmeldung die Adresse des ausgewählten Standesamts mit, da die gesamten Unterlagen von uns dann dorthin gesandt werden.

Für eine Eheschließung im Ausland ersehen Sie Informationen unter Ehefähigkeitszeugnis.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe ersehen Sie unter Namenserklärungen, Möglichkeiten der Namensführung

Welche Gebühren fallen an?

Angelegenheit

 

Gebühr in Euro

Anmeldung der Eheschließung

 

65,00

Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts (bei gleichzeitigem Befreiungsverfahren 130,00 Euro)

 

110,00

Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung

Zuschlag, wenn die Eheanmeldung bereits bei einem anderen Standesamt erfolgt ist
 

 

45,00

45,00

Eidesstattliche Versicherung

 

35,00

Zusätzlich bei Samstagstrauungen

 

110,00

Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (für Österreicher, Schweizer, Luxemburger)

 

40,00

Beurkundung einer Namenserklärung

 

40,00

Eheurkunde (deutsch oder mehrsprachig)

 

20,00

Datenabruf Melderegister, falls keine Meldebescheinigung vorgelegt wird 

10,00

Auslagenersatz im Einzelfall

 

4-10,00

Familienstammbücher haben wir in verschiedenen Ausfertigungen und Preisklassen für Sie vorrätig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner