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Bürgerservice A-Z

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Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigung von Unterschriften

Die Bürgerämter sind zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt nur, wenn die Unterschrift in Gegenwart eines Bediensteten vollzogen und anerkannt wird. Die Person muss ihre Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachweisen.

Nicht beglaubigt werden dürfen Blanko-Unterschriften sowie Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören u. a. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar oder die jeweils zuständige Stelle.

Unterschriftsbeglaubigungen für Einladungen aus dem Ausland (Verpflichtungserklärungen) werden ebenfalls bei den Bürgerämtern vorgenommen.

Voraussetzung/Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 6 Euro.