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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Zum 1. Januar 2011 wurde der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ ein bundesweit gültiges Dauerrecht. Anträge für den so genannten BF 17 werden bei den Bürgerämtern gestellt. Auf einem Beiblatt zum Führerscheinantrag müssen die Begleitpersonen (mindestens eine) benannt werden.

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE beantragt werden. Die Klassen L, M und S sind eingeschlossen. Der Führerscheinantrag bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, d.h. des Erziehungsberechtigten.

Für die Ausbildung und Prüfung gelten die gleichen Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung wie bei der Ausbildung der Klasse B (bei 18-Jährigen). Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird dem Antragsteller, wenn er bereits 17 Jahre alt ist, eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Mit dem Antrag BF 17 wird gleichzeitig der Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins gestellt.

Die Begleitperson muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • mindestens seit fünf Jahren (durchgehend) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung von Alkohol oder Drogen stehen und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF-Datei, mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)
  • Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“ (mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter), inklusive Beiblatt für eine Begleitperson
  • Kopie des Führerscheines und des Personalausweises/ Reisepasses der Begleitpersonen
  • persönliche Antragstellung (bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen)
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
  • Teilnahmebescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Gebühren

  • 43,40 Euro Ersterteilung mit Probezeit
  • 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung (gilt bis zum 18. Geburtstag als Führerschein)
  • 11 Euro pro Begleitperson (jede weitere Begleitperson je 11 Euro)

Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige: