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Bürgerservice A-Z

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Besondere Kennzeichen

Tipp

Aufgrund von Wartungsarbeiten sind im Zeitraum von Samstag, 27. April, 22 Uhr bis Sonntag, 28. April ca. 8 Uhr keine Terminbuchungen möglich.

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Besondere Kennzeichen

Saisonkennzeichen

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums gefahren oder abgestellt werden. Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; Fahrzeugbrief)
  • Spezielle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) für Saisonkennzeichen
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • Kennzeichenschilder
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Datei; früher Einzugsermächtigung; vom Halter und Zahler im Original unterschrieben)

Oldtimerkennzeichen

Das Oldtimerkennzeichen ist die Kennzeichnung für ein historisches Kraftfahrzeug. Es wird durch ein H hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein).
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief).
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU).
  • Alte/bisherige Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Datei; früher Einzugsermächtigung; vom Halter und Zahler im Original unterschrieben)

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Ein Elektrofahrzeug kann durch ein E hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • CoC-Papier (EWG-Übereinstimmungserklärung)
  • Gegebenenfalls Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO
  • Bisherige Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) - nur im Rahmen der Zulassung auf einen neuen Halter erforderlich.
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF-Datei; früher Einzugsermächtigung; vom Halter und Zahler im Original unterschrieben)
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat ist bei Hybrid Fahrzeugen immer notwendig. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt dies derzeit noch. Hier besteht eine befristete Steuerbefreiung bis 31.12.2030 bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum vom 18.05.2011 bis 31.12.2025. Derselbe Zeitraum gilt auch für umgerüstete Fahrzeuge.