Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Fundbüro

Fundbüro

Wo kann ich eine Fundsache abgeben?

Gefundene Gegenstände können neben dem Zentralen Fundbüro im Rathaus Heilbronn auch in jedem Bürgeramt in den Stadtteilen abgegeben werden. Außerhalb unserer Öffnungszeiten nehmen auch Polizeidienststellen Fundsachen entgegen.

Aufbewahrungszeit?

Das Fundbüro verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert oder vernichtet. 
Ausnahme: verschmutze bzw. verderbliche Funde werden zeitnah entsorgt.

Aushändigung von Fundsachen

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes muss sich der Verlierer ausweisen können (Personalausweis/Reisepass). Außerdem muss er nachweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist. Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes möglich. 

Gebühren

Bei der Abholung der Fundsache fallen Verwaltungsgebühren an, die in bar oder per EC Karte bezahlt werden können.