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Gaststättenrecht

Digitales Rathaus

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Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gewerbsmäßig, das heißt mit der Absicht, einen  Gewinn zu erzielen, verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Eine Gaststättenerlaubnis ist erforderlich beim Ausschank von alkoholischen Getränken. Bei Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken ist lediglich eine Gewerbeanmeldung notwendig.

Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen, um wichtige Fragen bereits im Vorfeld abzuklären. Je nach Betriebskonzept, Beschaffenheit der Betriebsräume, örtlicher Lage der Gaststätte etc. können sich hierfür unterschiedliche Anforderungen ergeben.

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