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Online-Dienste der Kfz-Zulassungsstelle

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen wurden, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen, ohne dass sie zur Zulassungsstelle kommen müssen (i-Kfz).

Online-Dienste der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Heilbronn

Voraussetzung zur Nutzung der Online-Dienste:

  • Fahrzeug seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen und damit Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zur Identifizierung:
    • neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
    •  ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de/) oder ein Kartenlesegerät
    • ALTERNATIV: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
    • Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto mit ELTER-Zertifikat

 

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
  • sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes

 

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur: 

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

 

Folgende Onlinedienste stehen bereit:

  • ein Wunschkennzeichen reservieren
  • ein Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
  •  ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden)
  • eine Anschriftenänderung bekanntgeben
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oltimerkennzeichen („H“ nur möglich, wenn dies bereits zugeteilt war)

Weitere Informationen zu i-Kfz finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.