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Die Restmülltonne

Jeder Haushalt in der Stadt Heilbronn ist verpflichtet, den anfallenden Restmüll über die öffentliche Abfallabfuhr zu entsorgen und dazu einen ausreichend großen Restmüllbehälter zu nutzen bzw. mit zu nutzen (Behältergemeinschaften). Für die Beantragung einer Behältergemeinschaft ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Rechnungsempfängers bei den Entsorgungsbetrieben erforderlich.

In die Restmülltonne gehören

Nicht in die Restmülltonne gehören

z. B. Asche, Glasscherben, Glühbirnen, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramik, Kehricht, Knochen, Lederreste, Lumpen, Pinsel, Porzellan, Putzlappen, Rasierklingen, Tapetenreste, Regenschirme, Schaumstoff, Spiegel, Staubsaugerbeutel, Videokassetten, Windeln, Zigarettenkippenz. B. Altglas, Altpapier, Altmetall, Alttextilien/Schuhe, Bauschutt, Bioabfälle, Elektrogeräte, Grünabfälle, Leichtverpackungen, schadstoffhaltige Abfälle

 

Mindestbehältergrößen

Pro Haushalt bzw. Behältergemeinschaft müssen nachfolgende Behältergrößen mindestens vorhanden sein (bei höherem Restmüllaufkommen muss ein entsprechend größeres Behältervolumen gewählt werden):

2-wöchentliche Abfuhr Mindestbehältergröße
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 2 Personen40 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 4 Personen60 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 6 Personen80 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 10 Personen120 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 22 Personen240 Liter

 

4-wöchentliche Abfuhr Mindestbehältergröße
Haushalt1 Person40 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaft2 Personen80 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 4 Personen120 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 10 Personen240 Liter

Unter Beachtung der festgelegten Mindestbehältergrößen kann zwischen 14-täglicher und 4-wöchentlicher Abfuhr gewählt werden. Die Behälter müssen mit einer Behältermarke für das jeweilige Jahr versehen werden, die Anfang Februar zusammen mit dem Gebührenbescheid zugeschickt wird (alte Marke bitte vorher entfernen). Bei Behälterneuauslieferungen ist die Marke bereits angebracht.


Behältergemeinschaften

Mehrere Haushalte auf einem Grundstück (gleiche Straße und Hausnummer) können auch einen Restmüllbehälter gemeinsam nutzen (Behältergemeinschaft). Ein Haushalt ist dabei für den Behälter verantwortlich und bekommt den jährlichen Gebührenbescheid. Die schriftliche Beantragung einer Behältergemeinschaft ist bei den Entsorgungsbetrieben (Abteilung Abfallgebühren) möglich.

Die Abfallbehälter sind Eigentum der Stadt Heilbronn. Die Abfallgebührenabteilung ist Ansprechpartner wenn es um die Bestellung, Kündigung und Umbestellung von Restmüllbehältern geht.

  • Erstbestellung
    Sofern keine Gemeinschaftsbehälter an der Adresse vorhanden sind, erfolgt die schriftliche Bestellung des gebührenpflichtigen Restmüllbehälters zum Zeitpunkt der melderechtlichen Anmeldung mit folgendem Formular. Die Bestellung ist auch in jedem Bürgeramt oder direkt bei den Entsorgungsbetrieben (Abteilung Abfallgebühren) möglich.
     
  • Umzug innerhalb von Heilbronn
    Bei einem Umzug innerhalb Heilbronns sind die Abfallbehälter mitzunehmen, sofern an der neuen Adresse keine Gemeinschaftsbehälter vorhanden sind. Behältermitnahmen oder notwendige Abholungen sind den Entsorgungsbetrieben schriftlich mitzuteilen. E-Mail
     
  • Kündigung bei Wegzug
    Bei einem Wegzug aus Heilbronn ergeht nach der melderechtlichen Abmeldung ein Abfallgebührenschlussbescheid, dem entsprechende Abholzettel mit Informationen zum Behälterabzug und zum Abholtermin beigefügt sind. Diese sind auf die Deckel der zurückzugebenden Behälter anzubringen und die Behälter dann zum jeweiligen Abholtermin leer und gut sichtbar am Hauseingang / unter der Hausnummer an der abgemeldeten Adresse (nicht am Leerungsort) bereitzustellen. Ansonsten müssen die Behälter im Entsorgungszentrum Heilbronn abgegeben werden.
     
  • Tausch Behältergröße
    Unter Einhaltung der erforderlichen Mindestgröße könnnen Restmüllbehälter nach Bedarf auf die Wunschgröße angepasst werden. Der Tauschantrag muss schriftlich erfolgen. Zum Formular

In Großwohnanlagen werden Restmüllgroßbehälter (660 oder 1.100 Liter Volumen)
leihweise zur Verfügung gestellt. Die Bestellung und Abrechnung erfolgt in der Regel
über die Hausverwaltung. Die Abfuhtermine für Restmüllgroßbehälter werden den Nutzern
direkt mitgeteilt. Eine Übersicht der Termine finden Sie auch hier...

 

 

 

 

Jahresgebühren für Großbehälter
 

Abfuhr-Rhythmus

660-Liter

1.100 Liter

zweimal pro Woche-4.043 €
wöchentlich1.213 €2.021 €
2-wöchentlich606 €1.011 €
Einmalige Sonderleerung40 €60 €

*Im Bedarfsfall ist die Anforderung einer einmaligen Sonderleerung bei der Abfallgebührenabteilung möglich.

Für Mehrmengen an Restmüll können städtische Restmüllsäcke für 6,00 EUR (70 Liter Fassungsvermögen) bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:

Franks FrischetreffHohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn-Horkheim
REWE Markt im WeipertzentrumEtzelstraße 38, 74076 Heilbronn
Kaufland NeckarsulmRötelstraße 35, 74172 Neckarsulm
Schreibwaren AtakFrankenbacher Straße 47, 74078 HN-Neckargartach
Schreibwaren SeelAm Wollhaus 6, 74072 Heilbronn
Blattgold BuchladenStedinger Straße 57, 74080 HN-Böckingen
Autozentrum TatzCarl-Zeiss-Straße 2, 74078 HN-Kirchhausen

*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die Abfallberatung (abfallberatung@heilbronn.de, Tel. 07131 56-2951)

Alternativ besteht auch die Möglichkeit im Recyclinghof Plus Restmüll gegen Bezahlung zu entsorgen.
Kosten bis 0,5 Kubikmeter 15 EUR; bis 1 Kubikmeter 30 EUR

  • Bereitstellung am Abfuhrtag ab 7 Uhr am Straßenrand mit geschlossenem Deckel.
  • Nach der Leerung den Behälter umgehend zurückstellen.
  • Restmüllsäcke mit einer Schnur zubinden (nicht zukleben!).
  • Verpressen von Restmüll ist nicht gestattet.
  • Bei falscher Bereitstellung (Zeitpunkt oder unzulässige Weise) besteht kein Anspruch auf Leerung.

Die Abfuhrtermine können Sie hier abrufen.