Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Schulzuführungen

Schulzuführungen

Schulabwesenheit kann den Schulabschluss gefährden. Denn Schulversäumnisse bedeuten in der Regel beeinträchtigte Schulleistungen. Die meisten Schulverweigerer kommen aus der siebten bis neunten Jahrgangsstufe. Die berufliche Perspektivlosigkeit birgt die Gefahr „abzurutschen". Deshalb veranlasst das Ordnungsamt die polizeiliche Schulzuführung nach Antrag durch die Schule. Bei Bedarf wird das Jugendamt hinzugezogen.