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Abschiede in größerem Rahmen wieder möglich

Neue Verordnung erlaubt Trauerfeiern mit bis zu 50 Personen

Trauerfeiern auf den Heilbronner Friedhöfen können ab heute, 5. Mai, wieder mit bis zu 50 Personen stattfinden. So sieht es die Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 bei Bestattungen vor, die gestern in Kraft getreten ist. „Damit sind die Einschränkungen bei den meisten Trauerfeiern für die Angehörigen nur noch marginal“, freut sich der Leiter der Heilbronner Friedhöfe Martin Heier.

In der Verordnung ist auch festgelegt, dass Trauerfeiern weiterhin im Freien stattfinden und die Hallen geschlossen bleiben. „Das ist gut zum Schutz unserer Mitarbeiter, aber auch aller Teilnehmenden“, erklärt Heier. Außer den Geistlichen und Musikern müssen alle Teilnehmer auf den Heilbronner Friedhöfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. „Mit der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind wir strenger als die Verordnung, aber so bieten wir allen Teilnehmenden größtmögliche Sicherheit“, begründet Heier. Die teilnehmenden Personen haben möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, ausgenommen sind nur Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Zur Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten haben die Angehörigen und/oder die beauftragten Bestattungsinstitute auch weiterhin Teilnehmerlisten zu erstellen und diese bei der Friedhofsverwaltung abzugeben.