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Abstand halten ist Pflicht

Strengere Vorschriften in geschlossenen Räumen

Die weltweite Verbreitung der Krankheit COVID-19 durch das Coronavirus bestimmt seit Wochen das Alltagsgeschehen. Insbesondere die zunehmenden Infektionszahlen stellen das Gesundheitssystem in Deutschland vor gewaltige Herausforderungen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat daher eine Rechtsverordnung erlassen, die zahlreiche Verbote und Einschränkungen, aber auch Vorgaben enthält, die das Zusammenleben regeln. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens wurde diese Verordnung bereits mehrfach geändert, letztmals am vergangenen Sonntag.

Aktuell sind alle Berufstätigen und Einrichtungen, die weiterhin mit Publikum Kontakt halten dürfen, ausdrücklich aufgefordert, für den Kundenverkehr in geschlossenen Räumen folgende Vorgaben zu beachten:

  • Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind der Zutritt zu steuern und Warteschlangen zu vermeiden.
  • Es ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst zwei Metern, mindestens jedoch 1,5 Meter, zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.
  • Von den Vorgaben des Mindestabstands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist (z. B. Heilbehandlungen, ärztliche Untersuchungen und Tätigkeiten in der Pflege).

Wer nicht unter diesen Voraussetzungen darauf hinwirkt, dass Kunden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. In Versorgungsbereichen wie beispielsweise Super- oder Baumärkten, wo erfahrungsgemäß ein reger Kundenverkehr herrscht, ist die Einhaltung dieser Vorgaben besonders wichtig. Denn durch diese Verhaltensregel lässt sich die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus minimieren.

Oberbürgermeister Harry Mergel appelliert daher an die verantwortlichen Unternehmen und Inhaber, diese Vorgaben umzusetzen. Er fordert jedoch auch die Kunden auf, entsprechende Barrieren und Hinweise zur Einhaltung des Mindestabstands zu beachten. „Halten Sie mit Anstand Abstand“, fordert er auf. „Jede vermiedene Ansteckung schützt das Leben von Risikopatienten.“