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Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte

Ab Sonntag, 16. Januar      

Im Stadtkreis Heilbronn gilt von Sonntag, 16. Januar, an für Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Grundlage dafür ist Paragraf 17a der Corona-Verordnung des Landes, der diese Maßnahme bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen verlangt. 
Am Samstag, 15. Januar, lag die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Heilbronn bei 580,4; am Freitag, 14. Januar, bei 545,6.