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Bis 19. Januar 2023 Führerschein umtauschen

Mit Direktversand ist nur ein Gang zum Bürgeramt notwendig

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat noch knapp zwei Monate Zeit, um seinen Papierführerschein umzutauschen. Am 19. Januar 2023 endet die Frist für den Umtausch des grauen, rosa oder DDR-Papierführerscheins, informiert das städtische Bürgeramt. Dafür bekommen die Führscheininhaber den neuen EU-Führerschein in Kartenform.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. „Dadurch wird es schwerer, Führerscheine zu fälschen, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“, sagt Petra Faber, die als Abteilungsleiterin beim Bürgeramt auch für die Führerscheinstelle zuständig ist. Die ursprüngliche Fahrerlaubnis bleibe dabei grundsätzlich ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung oder Eignungsüberprüfung bestehen - es wird lediglich das Führerscheindokument getauscht.

Um den neuen Führerschein zu erhalten, müssen die Antragsteller persönlich bei einem der Heilbronner Bürgerämter vorbeikommen. Für den Umtausch wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. „Wurde der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Heilbronn ausgestellt, ist außerdem eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich, die die Antragsteller zuvor dort anfordern müssen“, betont Faber. Die Karteikartenabschrift kann unter anderem telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Stadt Heilbronn geschickt.

Direktzustellung bei Antragstellung vereinbaren

Damit die Antragsteller nur einmal aufs Amt müssen, wird der Führerschein direkt nach der Produktion von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben an die Wohnanschrift gesendet. Mit Direktversand kostet der Führerscheinumtausch 29 Euro statt regulär 24 Euro. Die Antragsteller sparen sich damit die Abholung des fertigen Dokuments beim Bürgeramt und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung. Auf dem bisherigen Führerschein wird bei der Antragstellung eine Ablaufbefristung eingetragen.

Weitere Informationen, auch zu Erreichbarkeit der Bürgerämter, gibt es unter www.heilbronn.de in der Rubrik „Führerschein Umtausch“.