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Corona-Regeln werden eingehalten

Kontrollen des Ordnungsamtes in Musikclubs

Die Umsetzung der Corona-Regelungen in Clubs und Diskotheken hat das Heilbronner Ordnungsamt in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktaktion kontrolliert. Mit dem Kontrollergebnis zeigt sich Bürgermeisterin Agnes Christner zufrieden. „Alle vier kontrollierten Betriebe haben die Schutzmaßnahmen sehr gut umgesetzt und haben damit gezeigt, dass sie sich ihrer Eigenverantwortung bewusst sind.“

In allen vier Betrieben wurden am Einlass 3G-Nachweise vom Clubpersonal kontrolliert. Bei Stichproben unter den Gästen konnte jeder Gast einen 3G-Nachweis vorzeigen. Neben einem Impf- oder Genesenennachweis ist der Zutritt auch mit einem PCR-Test möglich. Die Daten der Gäste wurden per App vorbildlich verarbeitet, um im Falle einer Infektion eine schnelle Ermittlung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten.

Zwei der kontrollierten Clubs hatten im Vorfeld ihr Hygienekonzept beim Städtischen Gesundheitsamt Heilbronn eingereicht und daraufhin eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche erhalten. Eine solche Befreiung ist beispielsweise dann möglich, wenn eine ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage eingebaut wird. In einer Diskothek ohne Ausnahmegenehmigung wurde das Tragen der Masken auf der Tanzfläche von einem eigens dafür eingesetzten Security-Mitarbeiter kontrolliert. Der vierte Betrieb verzichtet aktuell auf Tanzveranstaltungen.

In einem Betrieb lag ein Missverständnis bezüglich des Geltungsbereichs der Maskenpflicht vor. Ungeachtet der Ausnahme des Gesundheitsamts gilt im Eingangsbereich sowie in sonstigen Bereichen außerhalb der Tanzfläche grundsätzlich die Maskenpflicht - auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies wurde jedoch von den Verantwortlichen vor Ort auf Aufforderung des Ordnungsamts umgehend umgesetzt.

Ein Betreiber wurde zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert, um das Hygienekonzept des Clubs abschließend beurteilen zu können.