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Eine Kontrollfahrt, 47 Verwarnungen

Rettungswege müssen frei bleiben

Nach ihrer mehr als vierstündigen Kontrollfahrt von Rettungswegen ziehen Feuerwehr, Amt für Straßenwesen und Ordnungsamt jetzt eine gemischte Bilanz:  Auch wenn es an einzelnen Kontrollstellen keine Beanstandungen gegeben hatte, mussten die Kontrolleure insgesamt 47 Falschparker gebührenpflichtig verwarnen, da sie im Einsatzfall das Durchkommen großer Rettungsfahrzeuge behindert hätten. Zwei Fahrzeuge mussten sogar abgeschleppt werden.

Für Bürgermeisterin Agnes Christner zeigt die aktuelle Bilanz deutlich, wie notwendig weitere Kontrollfahrten sind. Zugleich appellierte Christner an die Verkehrsteilnehmer, die bestehenden Haltverbote – auch zur eigenen Sicherheit – unbedingt zu beachten.

Bei den ersten Kontrollen im Stadtteil Biberach zeigten sich zunächst keine Probleme bei der Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge. Die „Retter“ konnten die Bereiche Mühlbergstraße und Kehrhütten sowie angrenzende Straßen ohne Behinderungen passieren. Allein in der Finkenbergstraße mussten drei Fahrzeuge wegen Parkens im Bereich absoluter Haltverbote beanstandet werden.

Im Bereich Maihalde in Frankenbach ergaben sich in der Kirchhausener Straße Probleme bei der Durchfahrt. Stellenweise beidseitig abgestellte Fahrzeuge verengten die Fahrbahn und auch die Gehwegbereiche stark. Hier mussten neun Fahrzeuge mit Verwarnungsgeldern belegt werden. In den stark beparkten Bereichen Dörnlestraße/ Kaiserslauterner Straße und den umliegenden Seitenstraßen zeigten sich keine Probleme.

In Horkheim erhielten im Bereich Heilbronner Weg/ Siebenbürgenstraße fünf Fahrzeughalter ein Knöllchen, weil sie ihre Fahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Parkplätze oder im absoluten Haltverbot abgestellt hatten. In der Johannesburger Straße, Nussäckerstraße und der Taxisstraße ergaben sich keine Beanstandungen. Im weiteren Streckenverlauf wurden vier Falschparker in der Sontheimer Klingenstraße ertappt.

In Alt-Böckingen registrierten die Kontrolleure dann an mehreren Stellen stark zugeparkte Einmündungsbereiche, so dass sie gegen neun Falschparker Verwarnungsgelder verhängen mussten. Die Straßenverkehrsordnung sieht ein gesetzliches Halteverbot im Fünf-Meter-Bereich von Einmündungen vor. Diese Regelung besteht aus Gründen der Verkehrssicherheit, um freie Sichtbeziehungen sicherzustellen. Zudem benötigen große Einsatzfahrzeuge entsprechende Radien beim Abbiegen. Falschparker stellen hier eine Verkehrsgefährdung und Behinderung dar.

In der Heilbronner Nordstadt wurden in der Rauchstraße und in der Kleiststraße neun Falschparker verwarnt. In der nördlichen Innenstadt konnten die Einsatzfahrzeuge den Bereich Gerberstraße/ Lohtorstraße/ Lammgasse sowie die engen Seitengassen passieren. In der Erhardgasse jedoch mussten dann allerdings zwei im absoluten Haltverbot abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Auf die Fahrer kommen Kosten von etwa 200 Euro zu. Weitere sechs Fahrzeughalter im Kirchhöfle, der Schellengasse und der Schulgasse erhielten Verwarnungsgelder.