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Grillen in Parks wegen Trockenheit untersagt

Wegen Brandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ist das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen in Heilbronn jetzt verboten. Betroffen sind hiervon der Wertwiesenpark, die Grünanlage Lehmgrube in Neckargartach sowie der Ziegeleipark in Böckingen, informiert das städtische Grünflächenamt. In allen anderen Parkanlagen der Stadt Heilbronn ist das Grillen unabhängig von der Trockenheit generell untersagt.

Das Grünflächenamt bittet um Verständnis für die aus Sicherheitsgründen erforderliche Maßnahme. Bei Änderung der Wetterlage wird das Verbot kurzfristig wieder aufgehoben.

Stadt bittet um umsichtiges Verhalten bei Grillstellen im und am Wald

Auf eine Sperrung ihrer im und am Wald gelegenen Grillstellen im Stadtwald verzichtet die Stadt Heilbronn derzeit noch. Die Forstabteilung der Stadt Heilbronn weist jedoch darauf hin, dass ausschließlich innerhalb der gemauerten und gekennzeichneten Grillstellen gegrillt werden darf und grundsätzlich mindestens zehn Liter Löschwasser mitgeführt werden sollten. Damit kann die Feuerstelle nach der Benutzung gelöscht werden, es ist damit aber auch ein schneller Einsatz bei kleinen Glutnestern nach Funkenflug möglich.

Sollten die städtischen Förster den Eindruck bekommen, dass die Grillstellen nicht ordentlich und vernünftig genutzt werden, wird eine kurzfristige Sperrung veranlasst.

Generell bittet die Forstabteilung alle Waldbesucherinnen und -besucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht. Dies gilt auch im Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Auch außerhalb fest eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ist offenes Feuer strengstens untersagt. Zudem gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.

Auch Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb sollen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.