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Großes Interesse an Briefwahl

Schon mehr als 17 000 Wahlberechtigte wollen per Brief wählen

Eineinhalb Wochen vor der Wahl des baden-württembergischen Landtags am Sonntag, 14. März, ist die Zahl der Briefwahlanträge in Heilbronn auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Exakt 17 635 Anträge auf einen Wahlschein lagen dem Wahlamt des Bürgeramts am Montagabend, 1. März, vor - das ist im Vergleich zum selben Tag vor der Landtagwahl 2016 ein Plus von rund 10 000 Anträgen.

Zugleich liegt damit die Zahl der Briefwahlanträge schon jetzt deutlich über der Gesamtzahl der Heilbronner Briefwahlanträge von 2016. Vor fünf Jahren wollten genau 9649 Heilbronner Wahlberechtigte per Brief wählen - schon jetzt ist dieser Wert um fast 8000 Anträge überschritten worden.

Ebenfalls bemerkenswert: Die Hälfte aller Heilbronner Anträge auf Briefwahl sind bei dieser Wahl online eingegangen. Vor fünf Jahren lag dieser Wert noch bei 25 Prozent.

Hohe Akzeptanz digitaler Antragswege

„Diese Zahlen zeigen, dass von vielen Wählerinnen und Wählern zur Kontaktvermeidung auf die Wahl im Wahllokal verzichtet wird“, sagt Petra Faber, Leiterin des Wahlamtes beim Bürgeramt. „Zugleich ist nach einem Jahr Corona-Pandemie auch die Akzeptanz digitaler Medien bei der Antragstellung deutlich gestiegen.“ Möglich ist dies mit Hilfe eines QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per elektronischem Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de.

Zugleich kann die Briefwahl auch weiterhin über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über ein formloses Schreiben per Brief oder E-Mail an: briefwahl@heilbronn.de - versehen mit vollständigen Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls einer Versandanschrift - sowie persönlich beantragt werden.

Die persönliche Beantragung ist ohne Terminvereinbarung im Briefwahlbüro des Heilbronner Rathauses (Erdgeschoss, Zimmer 0.08) möglich, das über den Eingang Lohtorstraße zu erreichen ist. Hierbei ist es notwendig, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen. Im Briefwahlbüro können die Wahlberechtigten die Briefwahl auch gleich vor Ort ausüben und den Wahlbrief in die Wahlurne einwerfen.

Die persönliche Beantragung der Unterlagen ist ebenfalls in allen Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich - hier allerdings nach vorheriger Terminvereinbarung.

Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder per SMS ist nicht möglich.

Die Wahlscheinanträge werden sofort nach Eingang vom speziell dafür eingerichteten und in diesem Jahr noch verstärkten Briefwahlteam bearbeitet, die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt mit RegioMail versandt. Bei Abwesenheit des Antragstellers sollte daher auch bei diesem Dienstleister ein Nachsendeauftrag erteilt werden.

Weitere Infos gibt es bei der Briefwahl-Hotline unter 07131 56-3688 sowie online unter www.heilbronn.de/wahlen.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt des Bürgeramts eingehen. Das Bürgeramt empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Wähler kostenfrei, wenn sie ausschließlich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform wie Expresszustellung oder Einschreiben übergeben werden.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang Lohtorstraße, hat montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr, freitags 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl (12. März) ist freitags bis 18 Uhr geöffnet.

Corona-Maßnahmen im Wahllokal

Trotz der hohen Zahl an Briefwählerinnen und Briefwählern werden viele der insgesamt rund 76 000 wahlberechtigten Heilbronnerinnen und Heilbronner am Wahltag ihre Stimme persönlich in einem der 56 Wahllokale abgeben.

Daher trifft das Wahlamt umfangreiche Vorkehrungen, damit die Wahl in den Wahllokalen möglichst infektionssicher ablaufen kann. So besteht nach der Corona-Verordnung eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standard) im gesamten Wahlgebäude. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Außerdem muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50 Metern eingehalten werden.

Im Wahllokal dürfen sich gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl an Personen aufhalten, deshalb ist mit Wartezeiten vor dem Wahllokal zu rechnen. Die Wahlhelfer werden den Zugang zum Wahllokal regeln. Zum Desinfizieren der Hände steht im Zugang zum Wahlraum ein Desinfektionsmittel bereit.

Außerdem kann zur Kennzeichnung des Stimmzettels ein eigener Stift mitgebracht werden, am besten ein Kugelschreiber.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer notieren die Uhrzeit jeder Stimmabgabe. Im Infektionsfall hat das Städtische Gesundheitsamt so die Möglichkeit, eine potenzielle Ansteckungskette zielgenauer nachzuvollziehen. Begleitpersonen von Wählern sowie Vertreter der Öffentlichkeit oder Wahlbeobachter müssen sich in eine Besucherliste eintragen. Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es erforderlich, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden. Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach zwei Wochen vernichtet.

Wann ist der Zutritt zum Wahllokal verboten?

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist für Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine zehn Tage vergangen sind. Der Zutritt ist ebenfalls für Personen untersagt, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus - also Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns - aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt. Der Zutritt ist nach der Corona-Verordnung auch Personen untersagt, die die Wahl beobachten wollen, aber ihre Kontaktdaten nicht zur Verfügung stellen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. In diesen Ausnahmefällen sollen sich die Betroffenen so früh wie möglich beim Wahlamt unter Telefon 07131 56-2071 melden. Die Antragstellung und Abholung der Unterlagen kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Empfehlung: Außerhalb der Stoßzeiten wählen gehen

Für die Wahl unter Pandemiebedingungen wurden verschiedene Wahllokale in andere Räumlichkeiten verlegt. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlberechtigten sollten daher auf ihrer Wahlbenachrichtigung prüfen, in welchem Wahllokal sie wählen können. Möglicherweise steht dort ein anderer Ort oder Raum als es bisher üblich war.

Die Erfahrungen vergangener Wahlen zeigen eine besonders hohe Auslastung der Wahllokale zwischen 16.30 und 18 Uhr. Wem es möglich ist, der sollte seine Stimme außerhalb dieser Stoßzeit abgeben. Das trägt dazu bei, dass sich vor dem Wahlraum keine Warteschlangen bilden