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Gutscheinkarte bei allen Bürgerämtern

Landesfamilienpass

Mit der Gutscheinkarte 2021 zum Landesfamilienpass können Familien wieder – vorbehaltlich der coronabedingten Einschränkungen – zahlreiche Museen, Freizeiteinrichtungen und Schlösser kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Die Gutscheinkarte ist unter Vorlage des alten Landesfamilienpasses bei allen Bürgerämtern der Stadt Heilbronn erhältlich. Dort werden auch neue Landesfamilienpässe ausgestellt. Anspruch auf den Landesfamilienpass haben – unabhängig vom Einkommen – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Familien, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, haben schon mit einem Kind Anspruch.

In den Landesfamilienpass können bis zu vier Begleitpersonen eingetragen werden, beispielsweise Großeltern, getrenntlebende Partner oder Betreuungspersonen, wobei aber höchstens zwei davon jeweils die Vergünstigungen erhalten können. Eine Nutzung des Passes ohne Kind bzw. Kinder ist nicht möglich.

Zur Abholung der Gutscheinkarte in einem der Heilbronner Bürgerämter muss vorab ein Termin unter www.heilbronn.de/termine vereinbart werden. Zudem wird wegen der derzeitigen coronabedingten Einschränkungen dringend empfohlen, sich vor einem Besuch auf der jeweiligen Homepage des Anbieters nach den aktuellen Besuchsvoraussetzungen und Einlösemöglichkeiten der Gutscheine zu erkundigen.

Informationen zum einkommensabhängigen städtischen Familienpass gibt es unter www.heilbronn.de.