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Hilfen für Handel und Gastronomie

Gemeinderat verlängert Unterstützung bei Außenbewirtschaftung

Die Stadt Heilbronn verzichtet weiterhin darauf, bei Gastronomie und Handel Gebühren für Außenbewirtschaftungen zu erheben. Damit verlängert der Gemeinderat die erstmals im Mai 2020 und erneut im März 2021 beschlossene Sonderregelung bis zum Jahresende. Mit seiner Entscheidung folgte das Gremium am Donnerstag, 20. Januar, einem von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag, der auch von der Verwaltung unterstützt wurde. Mit dem Beschluss sollen die durch die Pandemie stark belasteten Unternehmen weiter unterstützt werden.

Auch bleibt den Gewerbetreibenden bis Jahresende 2022 die Möglichkeit erhalten, Sondernutzungsflächen für Außenbewirtschaftungen zu erweitern. Damit wird Gastronomiebetrieben zusätzliche Fläche zugestanden, damit coronabedingte Abstände nicht zulasten der Gästezahl gehen. Der Einzelhandel kann den Außenbereich weiterhin gebührenfrei für Werbeaufsteller und Warenlagen nutzen.

Ebenfalls beschlossen hat der Gemeinderat, bis Ende des Jahres weiterhin Behausungen und Wärmequellen im Außenbereich zuzulassen. Erlaubt sind danach Zelte, Pavillons oder Windschutzscheiben, die zur Durchlüftung auf einer Seite dauerhaft geöffnet sein müssen. Gas- oder elektrobetriebene Heizpilze oder -strahler sind ebenfalls zulässig. Rettungswege müssen dabei aber dauerhaft freigehalten werden.

„Insgesamt wurden in der zurückliegenden Pandemiezeit der Gebührenverzicht und die Möglichkeiten zur Ausweitung der Sondernutzungsflächen für Außenbewirtschaftungen in Gastronomie und Handel positiv aufgenommen“, berichtet Bürgermeister Wilfried Hajek. „Viele Außenbewirtschaftungen konnten zuletzt auf Basis der vom Gemeinderat beschlossenen Regelungen temporär erweitert werden.“

Die Sondernutzungsflächen müssen für 2022 neu beim Amt für Straßenwesen beantragt werden, ebenso müssen die Einhausungen angemeldet werden.