Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Kitagebühren berücksichtigen künftig stärker die familiären Lebensverhältnisse

Ab Januar 2021

In den Heilbronner Kindertageseinrichtungen gilt ab dem kommenden Jahr ein neues Entgeltsystem für die Betreuung von Kindern unter drei Jahre. Die neuen Entgelte orientieren sich an der Betreuungszeit und werden in zwei Stufen zum 1. Januar und 1. September 2021 umgesetzt. Für Heilbronner Kinder ab drei Jahre bleibt der Besuch des Kindergartens weiterhin kostenlos.

Vom Entgelt vollständig befreit sind Familien mit Kindern unter drei Jahre, sofern

• sie vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II),

• Sozialhilfeleistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII),

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen,

• die Eltern des Kindes kinderzuschlagsberechtigt gemäß Bundeskindergeldgesetz sind oder

• die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Für diese Familien werden gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids bzw. eines Nachweises der Leistungsberechtigung die Betreuungsentgelte von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.

Für die anderen Familien können die neuen Entgelte je nach Lebensverhältnissen niedriger, unverändert oder auch höher sein. Die Berechnung erfolgt anhand des monatlichen Familieneinkommens, der Ausgaben (u.a. Miete und Heizung) und des Bedarfs der Familie. Auf Beschluss des Gemeinderats werden Alleinerziehende darüber hinaus zusätzlich entlastet. Neu ist weiter, dass das Entgelt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahre auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens gedeckelt wird.

Anträge zur individuellen Berechnung der Kitagebühren können für Kinder, die eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, beim Amt für Familie, Jugend und Senioren in der Wilhelmstraße 23, 74072 Heilbronn, oder in der Kita eingereicht werden. Familien, deren Kinder eine Kita in kirchlicher oder freier Trägerschaft besuchen, reichen den Antrag bitte beim Amt für Familie, Jugend und Senioren in der Wollhausstraße 20, 74072 Heilbronn, ein. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bittet das Amt für Familie, Jugend und Senioren, die Unterlagen per Post einzureichen. Diese werden nach Bearbeitung des Antrags wieder zurückgesandt.

Der Antrag auf das individuelle Betreuungsentgelt und die Kostenübernahme, ein Hinweisblatt mit Berechnungsbeispielen sowie die aktualisierten Benutzungsbedingungen für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heilbronn sind auch auf der städtischen Homepage unter www.heilbronn.de/kitas abrufbar. Fragen werden zudem von Montag bis Freitag von 8 bis-12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 07131 56-1570 beantwortet.

Die Einführung des neuen Entgeltsystems wurde am 23. Januar dieses Jahres vom Gemeinderat beschlossen. Nach dem Beschluss sollte die neue Gebührenordnung ursprünglich bereits zum 1. September 2020 eingeführt werden. Zur Entlastung der Familien wurde die Umsetzung aufgrund der Corona-Pandemie auf Januar 2021 verschoben.