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KOD kontrolliert Einhaltung der Quarantäne

Wenige Verstöße

Im Rahmen der vom Land vorgesehenen Schwerpunktation am 20. und 21. Januar hat der Kommunale Ordnungsdienst die Quarantänepflicht von 230 Personen kontrolliert. Sieben Personen wurden dabei nicht zuhause angetroffen. Jedoch hat sich in drei dieser Fälle noch im Laufe der Kontrolle eine Rechtfertigung für die Abwesenheit (z. B. ein Krankenhausaufenthalt) herausgestellt. In vier Fällen wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Die Quote der angetroffenen Personen ist deutlich höher als bei vergangenen Kontrollen. Dennoch mahnt Bürgermeisterin Agnes Christner erneut die Quarantänepflicht einzuhalten: „Jeder Verstoß ist eine ernste Gefährdung von Dritten. Daher muss jeder, der sich nicht an die Regeln hält, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.“ 

Bei den überprüften Personen handelte es sich vorwiegend um Infizierte und deren Kontaktpersonen. Vereinzelt wurden auch Personen überprüft, die aufgrund der Einreise aus einem Risikogebiet ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.

Durchgeführt wurde die Schwerpunktation in Heilbronn an beiden Tagen von jeweils sechs Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes.