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Maximal zwei Personen im Auto

Ausnahmen für Familien und im Beruf

Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn informiert über die nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zulässigen Personenanzahl in einem Kraftfahrzeug.

Für den Aufenthalt in Fahrzeugen gilt, wie für den sonstigen Aufenthalt im öffentlichen Raum, eine Begrenzung auf zwei Personen. Mehr als zwei Personen dürfen sich nur dann in einem Fahrzeug befinden, wenn es sich um Personen handelt, die zu einem Haushalt gehören. Auch die eigenen Kinder, die bei einem getrenntlebenden Partner bzw. einer getrenntlebenden Partnerin wohnen, werden dem Haushalt zugerechnet.

Darüber hinaus besteht eine Ausnahme für Fahrten im Rahmen des Arbeits- und Dienstbetriebs wie beispielsweise zur Baustelle oder von der Zentrale zu einer Außenstelle. Auch in diesen Fällen dürfen sich mehr als zwei Personen in einem Fahrzeug aufhalten.

Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro belegt.