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Nächste Öffnungsschritte kommen

Ab Freitag, 11. Juni

Ab Freitag, 11. Juni, stehen weitere Öffnungen in Heilbronn an, nachdem die Corona-Neuinfektionen in den vergangenen Tagen konstant unter die Marke von 50 gesunken sind. Gaststätten dürfen dann wieder bis 1 Uhr nachts geöffnet bleiben. Für den Einkauf im Einzelhandel müssen keine Termine mehr vereinbart und keine Tests mehr nachgewiesen werden. Alle Schulen dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. 

„Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die uns einen weiteren Schritt hin zur Normalität ermöglicht“, freut sich Oberbürgermeister Harry Mergel. Zugleich mahnt er aber eindringlich, dass die Entwicklung nicht unumkehrbar sei. „Die Pandemie ist noch nicht zu Ende, die Entwicklung noch nicht stabil. Auch die Öffnungsstufe unter 50 steht unter großem Vorbehalt. Deshalb ist weiterhin ein hohes Maß an Vorsicht und die strikte Einhaltung der AHA-Regeln erforderlich.“ 
Am heutigen Mittwoch, 9. Juni, liegt die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen auf 100 000 Einwohner, bei 45,0 und damit den fünften Tag in Folge unter 50. Wenn dies morgen durch das Robert-Koch-Institut (RKI) bestätigt wird, treten am Freitag die Öffnungsstufe 3 und zusätzlich die Regelungen für die Inzidenz unter 50 in Kraft. 

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Folgende Lockerungen sind mit den neuen Regeln ab Freitag verbunden. Der Einkauf im Einzelhandel ist dann wieder ohne Termin und negatives Testergebnis oder den Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung möglich. Die Daten der Kundschaft müssen nicht mehr erfasst werden. Lediglich die Kundenzahl bleibt weiter beschränkt auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche bzw. einen Kunden pro 20 Quadratmeter auf Verkaufsflächen, die über 800 Quadratmeter hinausgehen (mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels). Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, in Warte- und Zugangsbereichen und auf räumlich zugeordneten Parkplätzen sowie in der Heilbronner Fußgängerzone in der Innenstadt bleibt bestehen. 

Die Gastronomie, einschließlich Shisha- und Raucherbars, darf wieder bis maximal 1 Uhr öffnen. Rauchen ist nur im Freien gestattet. Die Testpflicht („getestet, geimpft, genesen“) bleibt. Die Gästezahl im Innenraum bleibt auf eine Person auf 2,5 angefangene Quadratmeter begrenzt. Die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und für die Bedienung sowie die Pflicht zur Datenerhebung bleibt. Die Tische sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Es dürfen so viele Gäste an einen Tisch, wie sich nach der allgemeinen Kontaktbeschränkung treffen dürfen. 

Private Treffen und Veranstaltungen dürfen mit maximal zehn Personen aus maximal drei Haushalten + deren Kinder bis 13 Jahre + bis zu fünf weitere Kinder bis 13 Jahre aus anderen Haushalten + Geimpfte + Genesene stattfinden. 

An allen Schulen findet wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Bislang war dies nur an den Grundschulen, in Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, Grundstufen der SBBZs und für die SBBZ mit Förderschwerpunkt G+K der Fall. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist nur noch einzuhalten, wenn z.B. in den Pausen keine Masken getragen werden. Sportunterricht jeglicher Art ist im Freien an allen Schulen zulässig. In Hallen darf er nur kontaktarm erfolgen. Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig. Die Masken- und Testpflicht gilt weiterhin unverändert. 

Im Sport gilt: Generell dürfen öffentliche und private Sportanlagen, einschließlich Fitness- und Yogastudios, für den Amateur- und Freizeitsport wieder öffnen. In Innenräumen müssen mindestens zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Im Breitensport dürfen Veranstaltungen wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden. Außen sind 500 Zuschauer zulässig, innen 250. Gleiches gilt für den Profi – und Leistungssport. Auch Rehasport ist erlaubt. Schwimmbäder dürfen öffnen. Test- und Hygienekonzepte sind weiterhin erforderlich.

Im Kulturbereich gilt: Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen gelten keine Auflagen mehr. Kulturveranstaltungen können innen mit bis zu 250 Personen und draußen mit bis zu 500 Personen stattfinden. Auch hier muss der Nachweis „getestet, geimpft, genesen“ erbracht werden. Musikschulen, die VHS, Kunst- und Jugendkunstschulen sowie Tanz- und Ballettschulen dürfen bis zu 20 Schülerinnen und Schüler unterrichten, egal ob innen oder außen. Museumsführungen sind mit bis zu 20 Personen zulässig. Test- und Hygienekonzepte sind weiterhin erforderlich außer für Archive, Büchereien und Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen. 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder steigen und drei Tage in Folge die Marke von 50 überschreiten (es gelten die Zahlen des RKI), dann würden am Folgetag die Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 außer Kraft treten und nur noch die Öffnungsstufe 3 gelten. Private Treffen und Veranstaltungen wären dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Auch hier werden Kinder bis 13 Jahre dieser Haushalte, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Im Einzelhandel würde wieder Click & Meet gelten, wobei zwischen „mit Termin ohne Test“ und „ohne Termin mit Test“ gewählt werden kann. Die weiterführenden Schulen müssten wieder Wechselunterricht für alle Klassenstufen bis auf die Abschlussklassen anbieten.