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Nur wenig Beanstandungen bei Corona-Kontrollen

Gaststätten und andere Betriebe sowie Reiserückkehrer überprüft

Bei einer Schwerpunktaktion hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Heilbronn in mehreren Betrieben überprüft, ob die aktuellen Zugangsregelungen eingehalten werden. Außerdem wurden Reiserückkehrer zuhause aufgesucht, um zu kontrollieren, ob sie die Quarantäneauflagen einhalten. 

Hinsichtlich der Zugangsregelungen wurden insgesamt 20 Gaststätten, elf Friseurbetriebe, vier Nagelstudios, drei Fitnessstudios sowie drei Solarien kontrolliert. Beanstandungen gab es dabei nur wenige. Seit dem 16. August ist nach der Corona-Verordnung des Landes der Zugang zu verschiedenen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und Veranstaltungen nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) zulässig. 

„Die Heilbronner Gewerbetreibenden setzen die 3G-Regel verantwortungsbewusst um“, fasst Rüdiger Muth, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts, das Kontrollergebnis zusammen. Lediglich in einer Gaststätte wurden zwei Personen ohne erforderlichen Nachweis angetroffen. Da die betroffenen Gäste und der Betreiber einsichtig waren, reichte eine mündliche Verwarnung aus. Zur Überprüfung der Nachweise sind die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter verpflichtet. Sowohl diese als auch die Kundschaft müssen bei einem Verstoß mit einem Bußgeld rechnen.

Soweit weitere Vorschriften wie die Pflicht zur Datenverarbeitung oder zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, prüfte der KOD auch deren Einhaltung. Auch diese Pflichten setzten die meisten Betriebe vorbildlich um. Vereinzelt stellten die Kontrolleure allerdings Mängel fest. In mehreren Friseursalons und Nagelstudios wurden die Kundendaten nur unzureichend erhoben. Gegen die Maskenpflicht hat ein Fitnessstudio verstoßen. Bei sportlicher Aktivität ist keine Maskenpflicht vorgeschrieben. Wer jedoch zum Beispiel das Trainingsgerät verlässt und sich innerhalb des Fitnessstudios bewegt, ist zum Tragen einer Maske verpflichtet. Auch in diesen Fällen konnte es bei einer mündlichen Verwarnung belassen werden.

Quarantänekontrollen bei Reiserückkehrern 

Angesichts stark steigender Infektionszahlen bei Personen, die sich zuvor im Ausland befanden, intensiviert der KOD die Kontrollen bei Reiserückkehrern. So wurden allein am vergangenen Wochenende 28 Personen, die sich zuvor in Hochrisikogebieten aufgehalten hatten, kontrolliert. Erfreulicherweise konnten alle Reiserückkehrer zuhause angetroffen werden.
Für Einreisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gelten neben der Anmeldepflicht (www.einreiseanmeldung.de) auch eine Nachweispflicht (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) sowie für nicht geimpfte bzw. genesene Personen zusätzlich eine Absonderungspflicht. Nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt die Absonderungspflicht grundsätzlich auch für geimpfte und genesene Personen. 

Die Quarantänedauer beträgt für Personen aus Hochrisikogebieten zehn Tage und für Personen aus Virusvariantengebieten vierzehn Tage. Fünf Tage nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist durch Übermittlung eines erneuten negativen Tests eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne möglich. Bei Kindern unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen. Im Fall von Virusvariantengebieten bestehen diese Möglichkeiten zur Verkürzung der Quarantäne jedoch nicht.

Der KOD führt bereits seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig Quarantänekontrollen durch. Meist handelt es sich bei den kontrollierten Personen um Infizierte sowie deren Kontaktpersonen.