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Nutztiere registrieren

Zuständig ist Behörde am Standort der Tierhaltung

Wer in Heilbronn beabsichtigt, Nutztiere zu halten, muss dies dem städtischen Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, anzeigen bzw. registrieren lassen. Dies gilt auch für Hobbyhalter und ab dem ersten Tier. Die Registrierung ist aus Tierseuchengründen verpflichtend und kostenfrei. Erfolgt keine Anzeige in der vorgesehenen Form, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  

Diese Regeln gelten nach der nationalen Viehverkehrsverordnung für folgende Tierarten: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, sonstige Klauentiere, Einhufer (zum Beispiel Pferde, Ponys, Esel), Gehegewild, Kameliden (zum Beispiel Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten, Wachteln und Laufvögel. Stets registrierungspflichtig sind darüber hinaus Bienenhaltungen und in bestimmten Fällen auch Fischhaltungen. Die Meldung erfolgt über den sogenannten Tierhalterantrag, zuständig ist immer die Behörde am Standort der Tierhaltung. Der Wohnort des Tierhalters ist dabei nicht maßgeblich. Werden die Tiere in weiteren Land- bzw. Stadtkreisen gehalten, muss dies den jeweiligen Veterinärämtern gesondert gemeldet werden. Außerdem müssen Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt werden.

Nähere Informationen gibt es unter www.heilbronn.de/tierhaltungen. Weitere Auskünfte gibt das städtische Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, unter Telefon 07131 56-2395.