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Quarantäneregeln bleiben bestehen

Kontaktpersonennachverfolgung ändert sich

Das Städtische Gesundheitsamt Heilbronn tritt ab sofort nicht mehr routinemäßig mit den positiv mit dem Coronavirus getesteten Personen und deren haushaltsangehörigen Kontaktpersonen in Kontakt. Damit folgt das Städtische Gesundheitsamt den Regelungen des Landes, um sich noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, konzentrieren zu können. 

Auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt sind positiv getestete Personen – ob geimpft, genesen oder ohne Impfschutz – aber weiterhin verpflichtet, sich abzusondern und alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auch für die nicht vollständig geimpften oder genesenen haushaltsangehörigen Kontaktpersonen gilt nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses einer im selben Haushalt wohnenden Person eine unverzügliche Absonderungspflicht. Dies wird auch weiterhin kontrolliert. Ausführliche Informationen zu den geltenden Regelungen finden sich unter www.heilbronn.de/coronavirus. 

Bei Fragen ist das Städtische Gesundheitsamt Heilbronn über die Hotline 07131 56-4929 erreichbar. Diese ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und zusätzlich am Wochenende jeweils von 12 bis 16 Uhr besetzt. Auskünfte in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch erteilt die Hotline des Landes 0711 41011160 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.