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Quartiersrundgang in der Innenstadt Nord

Mittwoch, 29. Juni: Bürgerbeteiligung zur Straßenraumnutzung

Wie soll der knappe Straßenraum speziell in der nördlichen Innenstadt genutzt werden? Mit der Bürgerbeteiligung „Meine Innenstadt Nord / Leitlinien zur Straßenraumnutzung“ will die Stadt Heilbronn jetzt die konkrete Umsetzung der im Juli 2021 vom Gemeinderat beschlossenen Leitlinien mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutieren und die örtlichen Interessengruppen in die Ausgestaltung einbeziehen. Nach einem ersten Termin im Mai findet dazu am Mittwoch, 29. Juni, 18 Uhr, ein zweiter Rundgang statt, der dieses Mal durch die Lammgasse, Gemmingergasse, Hasengasse und Schwibbogengasse führt.

Der etwa zweistündige Quartiersrundgang startet am „Parklet“ vor der Lohtorstraße 11 und wird von Timo Buff vom externen Netzwerk für Planung und Kommunikation moderiert. Als Ansprechpartner stehen Jens Boysen, stellvertretender Leiter des Amts für Straßenwesen, Marie-Luise Bertsch, Sachgebietsleiterin Mobilitäts- und Verkehrsplanung beim Amt für Straßenwesen, zur Verfügung.  Anmeldungen hierfür sind online unter https://eveeno.com/784520710 sowie unter Telefon 07131 56-3367 möglich.

Im Vorfeld des Quartiersrundgangs laden die Organisatoren zudem von 14 bis 17 Uhr zu einem offenen Straßengespräch ein, um Informationen über die Straßenraumgestaltung auszutauschen sowie offene Fragen zu klären. Treffpunkt ist auch hier das „Parklet“ vor der Lohtorstraße 11.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heilbronn.de/meine-innenstadt-nord oder unter https://wirsind.heilbronn.de.

Leitlinien sollen Straßenraum attraktiver machen

„Der Straßenraum ist knapp bemessen und kann nicht zweimal verteilt werden“, betont Bürgermeister Wilfried Hajek. „Daher wollen wir weg von der überwiegenden Nutzung als Abstellraum für Autos und hin zu einem ausgewogenen Nutzungsmix, der Anwohnern, Händlern und Besuchern mehr Aufenthaltsqualität verschafft.“

Die 2021 beschlossenen Leitlinien zur Straßenraumnutzung sehen vor, dass das Parken zwar grundsätzlich eine der Kernnutzungen bleiben soll. Jedoch sollen künftig auch konkurrierende Nutzungen wie das Einkaufserlebnis und die Außengastronomie, der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Klimaresilienz, die Aufenthaltsqualität sowie alternative Mobilitätsangebote deutlich mehr Gewicht erhalten.

In Heilbronn soll in Zukunft der Grundsatz „Parken im Parkhaus“ gelten und durch das aktuell in Aufbau befindliche neue Park- und Verkehrsleitsystem auch zu weniger Parksuchverkehr führen. Zudem soll das Anwohnerparken verbessert werden: Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass tagsüber bis zu 50 Prozent der Parkplätze nur für Bewohner zur Verfügung stehen dürfen, nachts sogar bis zu 75 Prozent. Dies soll kombiniert werden mit einer restriktiven Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen an Mitarbeitende von örtlichen Betrieben. Zugleich soll die Verfügbarkeit von Kurzzeitparkplätzen verbessert werden, um Raum für kurze Besorgungen und Behördenbesuche zu schaffen.

Zudem sollen Gehwege für den Fußverkehr freigehalten werden. Dazu soll das Parken auf dem Gehweg künftig erst ab einer Restbreite von mindestens 2,50 Meter erlaubt sein. Um stattdessen Parkplätze auf der Fahrbahn anbieten zu können, wird die Einrichtung von Einbahnstraßen geprüft.

Ein wichtiger Punkt ist weiterhin, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum zu steigern. Dazu sollen etwa Fußgängerzonen ergänzt werden, Raum für gastronomische Nutzungen oder zum Verweilen entstehen sowie Grünflächen erweitert werden, die so auch das kleinräumige Stadtklima verbessern.

Ein weiterer Ansatz ist, Bezahlmöglichkeiten rund um das Parken zu modernisieren und zu digitalisieren. Dazu zählen neue Parkscheinautomaten, über die bar oder mit Karte gezahlt werden kann, aber auch die Möglichkeit, den Parkvorgang per Handy-App abwickeln zu können.