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Stadt zahlt Elternbeiträge zurück

Erstattung für coronabedingte Schließzeiten

Gute Nachrichten für Familien, die für die Betreuung ihrer Kinder in Heilbronner Tageseinrichtungen oder bei der Tagespflege Beiträge zahlen müssen: Für die Zeit der coronabedingten Schließung vom 19. April bis 21. Mai wird die Stadt Heilbronn das bereits entrichtete Entgelt zurückzahlen bzw. anteilig erstatten. 

„Das weitere Hilfspaket des Landes Baden-Württemberg nehmen wir als Stadt Heilbronn gerne zum Anlass, diejenigen Familien zu entlasten, die während der Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen wollten oder wegen quarantänebedingter Schließungen zu Hause betreuen mussten“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel. Die betroffenen Familien müssten dabei nichts weiter unternehmen, die Stadt werde zeitnah die Elternbeiträge von sich aus zurückerstatten. Auch Sozialbürgermeisterin Agnes Christner freut sich für die betroffenen Familien: „Natürlich kann die Beitragserstattung kein finanzieller Ersatz für die Mehrbelastung in den Familien sein, aber sie ist durchaus eine kleine Anerkennung der geleisteten Familienarbeit.“ 

Das Entgelt für bis zu fünf Wochen erhalten die Eltern zurück, deren Kinder während der Schließzeit keine Notbetreuung besucht haben und unter drei Jahre alt sind bzw. waren. Ebenfalls ihre Beiträge zurück erhalten Eltern von Kindern, die nicht in Heilbronn wohnen, über drei Jahre alt sind und keine Notbetreuung an ihrer Heilbronner Kita besucht haben. Heilbronner Kinder über drei Jahre sind dagegen generell von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen befreit und können daher auch keine Erstattung erhalten. 

Ein Zwanzigstel ihres Beitrags pro Quarantänetag erhalten ebenso diejenigen Familien zurück, die an der Notbetreuung teilgenommen haben, jedoch wegen quarantänebedingter Schließung ihrer Kitas von Januar bis Juni 2021 zeitweise nicht besuchen konnten. Dasselbe gilt für die Elternbeiträge der Kindertagespflege. 

Die Erstattung der Elternbeiträge erfolgt auch für Kinder, die Kindertagesstätten in kirchlicher oder sonstiger freier Trägerschaft besuchen. Die Rückzahlung erfolgt in diesen Fällen durch die Träger.