Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Strengere Regeln bei privaten Treffen

Inzidenzstufe 2 aufgrund gestiegener Inzidenz

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Heilbronn wieder gestiegen. Am 27. Juli lag sie bei 18,2 und damit den fünften Tag in Folge über dem Schwellenwert von 10. Daher gilt seit heute, 28. Juli, in Heilbronn die Inzidenzstufe 2. Damit verbunden sind unter anderem strengere Regeln bei privaten Treffen und Veranstaltungen.


Der Leiter des Städtischen Gesundheitsamts Heilbronn, Dr. Peter Liebert, sieht die Entwicklung der Fallzahlen mit großer Sorge. „Wir beobachten derzeit wieder einen raschen Anstieg der Infektionen. Es besteht vor allem bei ungeimpften Personen die Gefahr von schweren Krankheitsverläufen. Außerdem können auch Patienten mit einem milden Akutverlauf Long-COVID-Symptome entwickeln. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich rasch impfen zu lassen. Darüber hinaus sollten alle Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Abstand halten, eine gute Hygiene und Lüften weiter beachtet werden, um sich und andere zu schützen.“


Die geänderten Regeln in der Inzidenzstufe 2 im Überblick:


Bei privaten Treffen dürfen sich jetzt nur noch 15 Personen aus vier Haushalten treffen. Deren Kinder bis 13 Jahre zählen genauso wie Geimpfte und Genesene nicht mit. Außerdem dürfen bis zu fünf weitere Kinder hinzukommen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.


Bei privaten Veranstaltungen wie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern reduziert sich die Teilnehmerzahl von 300 auf 200. In geschlossenen Räumen müssen alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sein. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein Hygienekonzept vorhanden sein.


Auch bei öffentlichen Veranstaltungen sinkt die erlaubte Teilnehmerzahl. Im Freien sind maximal noch 750 Personen zulässig – ab 200 Personen mit Maske. In geschlossenen Räumen dürfen 250 Personen zusammenkommen oder es dürfen 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, dann aber müssen alle genesen, geimpft oder getestet sein. Auch hier sind die Kontaktdatenerfassung und ein Hygienekonzept erforderlich. Die gleichen Regeln gelten für die Zuschauer bei Wettkampfveranstaltungen im Sport.


In Gastronomiebetrieben, in denen normalerweise geraucht werden darf, gilt in der Inzidenzstufe 2 in geschlossenen Räumen ein Rauchverbot, auch für Shishas. Datenerfassung und ein Hygienekonzept bleiben Pflicht. Diskotheken dürfen nicht mehr öffnen.

Messen erfordern wieder einen höheren Flächenbedarf für die Besucher. Statt drei sind nunmehr sieben Quadratmeter pro Person vorzuhalten oder drei Quadratmeter, wenn alle Personen geimpft, genesen oder getestet sind. Auch hier braucht es eine Kontaktpersonenerfassung und ein Hygienekonzept.


Im touristischen Verkehr – Schifffahrt und Reisebusverkehr – wird die Kapazität auf 75 Prozent eingeschränkt. Eine 100-prozentige Auslastung ist nur erlaubt, wenn alle Personen geimpft, genesen oder getestet sind. Die Kontaktpersonenerfassung und ein Hygienekonzept sind erforderlich.


Nachzulesen sind die Regeln der Inzidenzstufe 2 unter www.baden-wuerttemberg.de und auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/coronavirus.