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Teilhaberecht ab 2020 neu geregelt

Information zu Änderungen

 

Ab 2020 ändert sich das Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung grundlegend. Der Bundesgesetzgeber setzt damit die UN-Behinderten-Rechtskonvention aus dem Jahr 2009 um. Selbstbestimmung und Teilhabe sind die Grundpfeiler des neuen Teilhabegesetzes.

Was ändert sich ab 2020?

Die wichtigste Änderung stellt die Trennung von Teilhabeleistungen (Fachleistungen) und Existenzsichernden Leistungen (Lebensunterhalt) dar. Bisher haben die Sozialhilfeträger, also Stadt und Landkreis, alle Einnahmen von Menschen mit Behinderung vereinnahmt und im Gegenzug alle Leistungen für Menschen mit Behinderung direkt bezahlt.

Künftig erhalten Menschen mit Behinderung ihre Einkünfte selbst und decken damit Ihre Ausgaben. Das Sozialamt - in Heilbronn das Amt für Familie, Jugend und Senioren - übernimmt die Differenz und plant gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung die erforderlichen Unterstützungen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass jeder Leistungsberechtigte mit einer Behinderung ein eigenes Konto hat, worauf die Einkünfte überwiesen werden können. Alle Menschen mit Behinderung in Heilbronn, die von diesen Änderungen betroffen sind, wurden über die für sie wichtigen Änderungen informiert.

Fragen zum Bundesteilhabegesetz beantwortet das Amt für Familie, Jugend und Senioren unter E-Mail: soziales+jugend@heilbronn.de oder unter Telefon 07131 56-2963.