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In die Kfz-Zulassungsstelle auch ohne Termin
Ab 15. Juni 2020
Besucherinnen und Besucher der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt können ihre Zulassungsangelegenheiten ab Montag, 15. Juni, auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung und zu den gewohnten Öffnungszeiten erledigen:
Montag und Donnerstag 7.30 bis 15 Uhr
Dienstag und Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
„Unter Einhaltung der Hygienevorschriften haben wir auch in Corona-Zeiten sukzessive immer mehr Kundinnen und Kunden in unseren Diensträumen bedient.“ Daran erinnert die Leiterin des Heilbronner Bürgeramtes, Monika Baumann. „Bis auf Abmeldungen musste für jede Angelegenheit allerdings ein Termin vereinbart werden. Um den Übergang wieder hin zur Abwicklung aller Zulassungsvorgänge auch ohne vorherige Terminvereinbarung zu gewährleisten, werden zwei Wochen Vorlauf benötigt - die Termine sind derzeit bereits voll ausgeschöpft“, erklärt die Leiterin des Heilbronner Bürgeramts Monika Baumann und ergänzt: „Nach der Umstellung muss zunächst mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir weiterhin von der Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung auf der städtischen Homepage unter www.heilbronn.de/termine Gebrauch zu machen. Diese Möglichkeit bleibt zusätzlich bestehen.“
Privatpersonen können auch viele Zulassungsvorgänge jederzeit direkt von zuhause aus über die Online-Dienste auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/zulassungsstelle erledigen.
Folgende Voraussetzungen werden dafür benötigt:
Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).