Bürgeramt
Zum Bürgeramt gehören:
- die Bürgerämter (Einwohnerangelegenheiten, Gewerbe und Straßenverkehr, Soziales und Wohnen)
- das Standesamt
- die Ausländerbehörde
- die Staatsangehörigkeitsbehörde
- die Kfz-Zulassungsbehörde
- die Führerscheinstelle
- das Fundbüro und
- die Rentenstelle.
Das Bürgeramt ist damit für nahezu alle Anliegen der Einwohner zuständig. Außerdem ist das Bürgeramt für die Durchführung von Wahlen und das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständig.
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bereich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einer eventuellen Beschränkung bei sehr hohem Besucheraufkommen.