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Schöffenwahl 2023

Die Geschäftsperiode der amtierenden Schöffen sowie Jugendschöffen am Land- und Amtsgericht endet am 31.12.2023. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt für Erwachsenenstrafsachen und für das Jugendschöffenamt ist bereits abgelaufen.

Schöffen sind Ehrenamtliche, die bei gerichtlichen Entscheidungen mitwirken. In Strafprozessen haben sie die Möglichkeit, ihre Lebens- und Berufserfahrung sowie persönlichen Wertungen einzubringen, um gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen zu entscheiden. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. 

Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Zudem ist zu beachten, dass ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen. Jugendschöffen sollen zusätzlich noch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein. 

Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, das 25. Lebensjahr vollendet beziehungsweise zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Heilbronn wohnt. 

Ablehnungsgründe für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind unter anderem Vermögensverfall, verlorene Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Verurteilung wegen einer Straftat oder laufende Ermittlungsverfahren. Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind vom Schöffenamt grundsätzlich ausgeschlossen, dies sind insbesondere Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs. Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz. 

Auf Anforderung des Landgerichts Heilbronn muss die Stadt Heilbronn allein 101 Vorschläge für die Neuwahl der Schöffen in Erwachsenenstrafsachen machen, das sind doppelt so viele Vorschläge wie Schöffen zu wählen sind. 

Entsprechend der bisher ausgeübten Praxis soll die Hälfte der geeigneten Personen durch die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen benannt werden. Für die Benennung der zweiten Hälfte ergehen entsprechende Aufforderungen an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie an die sachkundigen Einwohner des Beirats für Partizipation und Integration. Des Weiteren sind auch Initiativbewerbungen möglich.

Das Bürgeramt bereitet im Frühjahr 2023 eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen in Erwachsenenstrafsachen für die Jahre 2024 bis 2028 vor, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Für die Jugendschöffenwahl erstellt das Amt für Familie, Jugend und Senioren parallel eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Jugendschöffen, für die der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung zuständig ist. 

Aus den Vorschlagslisten, die mindestens doppelt so viele Vorschläge enthalten sollen, wie Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden, wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im Herbst 2023 die erforderliche Zahl an Haupt- und Ersatzschöffen aus.

Allgemeine Informationen zur Schöffenwahl und zum Schöffenamt gibt es beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hier.