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E-Scooter und E-Bikes

Seit 2020 stehen im Stadtgebiet Heilbronn E-Scooter bereit und bieten eine gute Alternative, um kürzere Strecken klimaschonend zurückzulegen. So ergänzen die E-Roller andere Verkehrsmittel und ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die sogenannte erste und letzte Meile bequem zurückzulegen. Seit Ende 2022 bietet der Anbieter Tier auch E-Bikes in Heilbronn an.

Aktuell bietet in Heilbronn der Anbieter Tier E-Scooter und E-Bikes zum Mieten an. Es stehen damit rund 600 Scooter und 300 Fahrräder in der Stadt zur Verfügung. Seit September 2023 gelten in Heilbronn strengere Auflagen für E-Scooter. Diese sollen insbesondere das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge eindämmen. So muss der Anbieter ungenutzte oder nicht verkehrstüchtige und falsch abgestellte Fahrzeuge schnell entfernen. Außerdem bestehen strengere Regelungen zur Nachhaltigkeit sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. So verpflichtet sich der Anbieter, nur Fahrzeuge, die mit austauschbaren Batterien betrieben werden, in den Umlauf zu bringen. Im Sinne einer klimaneutralen Mobilität dürfen die Elektrokleinstfahrzeuge zudem ausschließlich mit zertifiziertem Ökostrom geladen werden. Servicefahrten zur Wartung und Umverteilung der Scooter oder Fahrräder müssen nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten mit emissionsfreien Fahrzeugen erfolgen. Zur besseren Vernetzung und Buchbarbarkeit von ÖPNV, Scootern und Leihfahrrädern ist der Anbieter bereit, sich zukünftig in die SWHN-App der Stadtwerke Heilbronn zu integrieren. Darüber hinaus stellt der Anbieter Mobilitätsdaten unter Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung, die zum Teil als offene Mobilitätsdaten veröffentlicht werden, um weitere innovative Mobilitätslösungen zu fördern.

Die E-Scooter, die in den Sharing-Systemen eingesetzt werden, entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Um einen Elektro-Kleinstfahrzeug nutzen zu können, ist lediglich eine einmalige Registrierung über die Smartphone-App des jeweiligen Anbieters nötig. Aktuell bietet in Heilbronn der Anbieter Tier E-Scooter und E-Bikes zum Mieten an. Nach einer einmaligen Registrierung ist dabei auch eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. In der App bekommen die Benutzer außerdem Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln und zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

Folgendes gilt es für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu beachten: 

  • Nutzen Sie den Radweg bzw. den Radfahrstreifen, die Fahrradstraße und Fahrradzonen, falls nicht vorhanden die Fahrbahn.
  • Fahren Sie nie auf Gehwegen.
  • Fahren Sie in freigegebenen Fußgängerzonen nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Fahren Sie nüchtern.
  • Fahren Sie alleine auf dem E-Scooter oder E-Bike.
  • Tragen, Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, wenn möglichen einen Helm.
  • In der Regel ist das Fahren mit einem E-Scooter ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt.

Ab September 2023 müssen Nutzer, die durch wiederholtes Fehlverhalten wie rücksichtloses Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss und Vandalismus auffallen, mit Sanktionen bis hin zu einer Sperrung ihres Kontos rechnen.

Für E-Scooter sind definierte Park- und Parkverbotszonen vorgesehen. Über die App des Anbieters wird das Umfeld um die Parkzonen gleichzeitig als Parkverbotszone ausgewiesen. Anfänglich werden die Abstellflächen hauptsächlich an den wichtigsten Start- und Zielpunkten im Stadtgebiet eingerichtet. Dazu gehören die S-Bahn-Haltestelle Neckarturm, die Studentenwohnheime in der Lohtorstraße und an der Max-Planck-Straße in Sontheim, die Kirchbrunnenstraße / Fischergasse in der Nähe der Käthchenstatue, die Rollwagstraße / Am Wollhaus, die Allee – Ecke Moltkestraße, der Bildungscampus, der Campus Sontheim, der Neckarbogen, das SLK-Klinikum am Gesundbrunnen sowie der Sonnenbrunnen in Böckingen. Eine weitere Station wird am Hauptbahnhof im Zuge der Gleiserweiterung sein, die für 2024 geplant ist.

Außerdem ist darauf zu achten, dass niemand durch die E-Scooter behindert wird und keine Wege versperrt werden.