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Häufig gestellte Fragen zur Umweltzone Heilbronn

Wie groß ist die Umweltzone?

Die Umweltzone umfasst sämtliche Stadtteile mit Ausnahme von Biberach und Kirchhausen, der Industriegebiete Böllinger Höfe, Am Neckar und Böckingen-West sowie der Neckartalstraße.

Wer bekommt welche Plakette?

Es gibt drei verschiedene Plaketten für die Schadstoffklassen 2, 3 und 4.

Die Erteilung einer bestimmten Plakette richtet sich nach den im Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1“. Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der eingekreisten Zahl. Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1. Benzinfahrzeuge mit US-Kat wurden nach der Änderung der Kennzeichnungsverordnung vom 5. Dezember 2007 vom Fahrverbot ausgenommen und erhalten eine Plakette.

Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, das sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter, erhalten keine Plakette.

Bei manchen Fahrzeugen hilft eine Umrüstung, um den Schadstoffausstoß zu senken und um somit eine bessere Schadstoffklasse zu erreichen.

Wo bekomme ich die Plakette?

Die Plaketten sind bundesweit erhältlich. Ausgabestellen für die Plaketten sind die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen, dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz-Überwachungsstellen wie TÜV und DEKRA sein. Erhältlich sind die Plaketten auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden. In Stadt- und Landkreis Heilbronn kostet die Plakette 5 Euro.

Brauchen auch Besucher eine Plakette?

Jeder, der in eine Umweltzone fahren will, benötigt eine Plakette - egal ob einheimisch oder nicht. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Vom Ausland aus können Plaketten bei den zugelassenen Prüforganisationen unter www.dekra.de, www.tuvsud.com und www.gtue.de bezogen werden. Dabei ist eine Kopie der Fahrzeugpapiere bzw. ein amtliches Dokument vorzulegen, aus dem das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (Diesel/Benzin und Pkw/Lkw) ersichtlich sind.

Wer hat freie Fahrt in der Umweltzone Heilbronn?

Seit 1. Januar 2013 haben nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder mit einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot freie Fahrt in der Umweltzone Heilbronn. Die grüne Plakette gilt unbefristet.

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?

Nach dem landesweiten Ausnahmekonzept gilt auch für Heilbronn der Grundsatz: „Nachrüstung vor Ausnahme“.

Ausnahmeregelungen kommen nach § 1 Abs. 2 35. Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV) nur in Betracht, wenn

  • das Fahrzeug mit gelber Plakette vor dem 01.01.2010 auf den jetzigen Halter/Halterin zugelassen war,
  • schwerwiegende/triftige Gründe das Befahren der Umweltzone rechtfertigen,
  • die Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist ,
  • kein anderes geeignetes Fahrzeug auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen ist,
  • öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können und
  • eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Bei Privatpersonen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand der Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der ZPO beurteilt. Als Nachweis des Netto-Einkommens kommt insbesondere ein Einkommenssteuerbescheid in Betracht. Eine Ersatzbeschaffung gilt als nicht zumutbar, wenn das monatliche Nettoeinkommen unterhalt folgender Grenzen liegt:

  • Keine Unterhaltspflicht gegenüber anderen Personen: 1130 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1560 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1820 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen : 2110 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2480 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3020 Euro

Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen würde und die Besonderen Voraussetzungen (z.B. Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen) erfüllt sind.

Ausnahmeregelungen werden in Baden-Württemberg durch einen Ausnahmekatalog einheitlich gehandhabt.

Wie lange gilt eine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmegenehmigungen werden je nach Anlass befristet, maximal auf 1 Jahr, erteilt. 

Wo erhält man eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung?

Die Bestätigung, dass eine Nachrüstung nicht möglich ist, darf nur noch durch einen Prüfungsingenieur oder eine technische Überwachungsorganisation (z.B.  TÜV, DEKRA, GTÜ) erteilt werden. Die Möglichkeit, sich von einer Autowerkstatt die Bescheinigung ausstellen zu lassen, besteht nicht mehr. 

Welche Fahrzeuge sind von der Plakettenpflicht generell befreit?

  1. Mobile Maschinen und Geräte.
  2. Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger).
  3. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z. B. Traktor).
  4. Zwei- und dreirädrige Kfz (z. B. Motorräder).
  5. Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz.
  6. Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos sind. Der Nachweis erfolgt durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder BL (wer also Anspruch auf eine blaue Parkkarte für Behindertenparkplätze hat, benötigt keine Plakette).
  7. Fahrzeuge, die Sonderrechte nach Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen können (Müllabfuhr, Wartungsfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge).
  8. Oldtimer

Ist eine Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig?

Eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot ist gebührenpflichtig und kostet zwischen 15 Euro und 106 Euro, je nachdem, ob sie für eine Einzelfahrt oder für ein ganzes Jahr erteilt wird. 

Wo kann man Ausnahmegenehmigungen beantragen?

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können beim Planungs- und Baurechtsamt Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz gestellt werden.

Unter der Telefonnummer (07131) 56-45 55  beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz gerne ihre Fragen zum Thema: Umweltzone.

Wo gibt es Plakettenpflicht und Fahrverbote außerhalb Heilbronns?

Da die Luftreinhalteplanung eine nationale Vorschrift zur dauerhaften Verbesserung der Luftbelastung ist, muss in ganz Deutschland mit Umweltzonen und Fahrverboten gerechnet werden. Sofern man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das keine entsprechende Umweltplakette hat, sollte man sich rechtzeitig bei der Stadt, in die man fahren möchte, erkundigen, ob eine Umweltzone besteht.

Ausführliche Informationen über die Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt.