Bei einem Touristenaufenthalt bis zu drei Monaten ist je nach Herkunftsstaat des Ausländers ein Einreisevisum erforderlich, siehe: Staatenliste zur Visumspflicht des Auswärtigen Amts
Für die Erteilung dieses Visums ist die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat zuständig. Voraussetzung für die Erteilung eines solchen Visums ist im Regelfall jedoch eine Einladung und Verpflichtungserklärung (= Bürgschaft für die eventuelle Kostenübernahme durch einen bereits hier Lebenden).
Touristenvisa werden von den deutschen Auslandsvertretungen in der Regel als so genannte Schengen-Visa ausgestellt. Mit einem Schengen-Visum ist nicht nur ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich, sondern auch in den anderen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien).
Die Einladungs- und Verpflichtungserklärung erhalten Sie generell bei der Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Gastgebers zuständig ist. Bei der Stadt Heilbronn wurde diese Aufgabe auf die Bürgerämter übertragen. In der Verpflichtungserklärung wird Ihre Bonität bescheinigt und Ihre Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung beglaubigt. Eine Entscheidung über den Besuch selbst ist damit nicht verbunden.
Daher müssen Sie Ihrem Besuch die fertige Originalurkunde zusenden und dieser muss damit bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland ein Touristenvisum beantragen. Ob er dieses erhält, liegt ganz alleine im Entscheidungsbereich der Botschaft oder des Konsulats.
Voraussetzungen/Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (persönliche Vorsprache erforderlich), bei Ausländern auch Nachweis über Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung/ Niederlassungserlaubnis
- Einkommensnachweise über Ihr monatliches Nettoeinkommen (aus den letzten drei Monaten) oder eine Bankbürgschaft (Bankguthaben oder ähnliches sind nicht geeignet, da die Aussagekraft und Verfügbarkeit nicht gesichert sind)
- Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Aufenthaltszeitraum Ihres Gastes (max. 90 Tage) oder Mitteilung, in welcher Form bzw. wo und wie die Krankenversicherung erfolgen wird (bei rumänischen Staatsangehörigen wird kein Krankenversicherungsnachweis benötigt)
- persönliche Daten des Besuchers.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, können Sie die fertige Verpflichtungserklärung gleich mitnehmen.
Gebühren:
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung kostet 25 Euro.
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