Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, z.B. für Eheschließungen, Erbangelegenheiten, Leistungen aus Versicherungen usw. Aus den bei Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften oder Urkunden ausgestellt.
Welche Personenstandsurkunde wofür?
- Geburtsurkunden
enthalten den Namen des Kindes, Geburtstag und Geburtsort sowie die Eltern. Die Geburtsurkunden gibt es auch in verkürzter Form.
- Eheurkunde
beweist die Tatsache der Eheschließung, gegebenenfalls auch die Namensführung sowie die Auflösung der Ehe.
- Sterbeurkunde
beweist den Tod.
- Sämtliche Urkunden sind auch als mehrsprachige Urkunden (Sie sparen dabei möglicherweise die Übersetzung) erhältlich.
Außerdem können Sie mit gleicher Beweiskraft aus den Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen beglaubigte Abschriften erhalten.
Wo erhalte ich die Urkunden?
Die Personenstandsbücher werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde also beim Standesamt des Geburtsortes.
Wer bekommt Urkunden?
Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wie bekomme ich die Urkunden?
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt im Rathaus, Marktplatz 7 (Eingang vom Marktplatz her), 1. Stock, Zimmer 152, beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument, und, sofern vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Urkunden per Post anzufordern. Sie können dazu auch unter „Urkundenanforderung" die entsprechenden Vordrucke herunterladen, ausfüllen, und uns per Post zusenden. Bitte legen Sie in den Briefumschlag die fälligen Gebühren entweder als Verrechnungsscheck bei oder als Bargeld (aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich ein Festkleben der Münzen). Briefmarken können wir nicht annehmen. Auch in diesem Fall werden Ihnen die Urkunden baldmöglichst zugesandt. Bitte senden Sie uns bei postalischer Bestellung ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes mit.
Gebühren
Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt.
Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 12 Euro.
Bei Fragen zum Thema Urkunden klicken Sie hier auf Ansprechpartner.
Urkundenanforderungen
Hier können Sie einen Vordruck für die Bestellung sämtlicher Urkunden herunterladen.
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