Katzenschutzverordnung
Im gesamten Stadtgebiet Heilbronn gilt ab dem 2. Oktober 2025 eine Katzenschutzverordnung. Das hat der Gemeinderat am 17. März 2025 beschlossen. Ziel der Verordnung ist es, das Tierwohl freilebender Katzen zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
Verpflichtungen für Katzenhalterinnen und -halter
Entsprechend der Katzenschutzverordnung sind alle Katzenhalterinnen und -halter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen:
- kastrieren zu lassen (Ausnahmen nur mit tierärztlichem Attest)
- mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig zu kennzeichnen
- in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder FINDEFIX) zu registrieren
Ein Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen muss auf Verlangen der Stadt Heilbronn vorgelegt werden.
Maßnahmen bei Verstößen
Werden freilaufende Katzen ohne Kastration, Kennzeichnung oder Registrierung angetroffen, kann die Stadt Heilbronn diese Tiere auf Kosten der Halterinnen und Halter einfangen und nach 48 Stunden kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Die Katzen können bei entsprechenden Voraussetzungen danach wieder am Fundort in die Freiheit entlassen werden.
Finanzielle Unterstützung für sozialleistungsberechtigte Haushalte
Um die finanzielle Belastung sozialleistungsberechtigter Haushalte zu reduzieren, bietet die Stadt Heilbronn einen zeitlich begrenzten Kastrationszuschuss an:
- Weibliche Katzen: 100 Euro Zuschuss
- Männliche Katzen: 50 Euro Zuschuss
Antragsberechtigte Personen: Antragsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB IX, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Beantragung eines Kastrationszuschusses
Die Gewährung des Kastrationszuschusses kann beim Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, der Stadt Heilbronn beantragt werden. Hierzu muss das ausgefüllte Formular Antrag auf Kostenzuschuss, ein Ausweisdokument des Antragstellers und die Dokumente zum Nachweis der Leistungsberechtigung (siehe Abschnitt Antragsberechtigte Personen) eingereicht werden.
Liegen die Antragsvoraussetzungen vor, bescheinigt das Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, der Stadt Heilbronn dies auf dem Antragsformular.
Das von der Behörde unterschriebene Antragsformular ist anschließend, zusammen mit dem Dokument Kastrationsnachweis dem behandelnden Tierarzt vor der Durchführung der Kastration der Katze vorzulegen und von diesem ausfüllen zu lassen.
Für die Abrechnung muss der ausgefüllte Kastrationsnachweis zusammen mit der Rechnung von der Praxis/Klinik beim Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, der Stadt Heilbronn eingereicht werden.
Bitte beachten Sie den untenstehenden Datenschutzhinweis zum Antrag des Kostenzuschusses.
- Antrag auf Kostenzuschuss(pdf 116 KB)
- Kastrationsnachweis(pdf 134 KB)
- Katzenschutzverordnung(pdf 358 KB)
Zusammenarbeit und Umsetzung
Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V. . Gemeinsam mit der Stadt Heilbronn werden die Maßnahmen zum Einfangen, Kastrieren und Registrieren freilebender Katzen koordiniert.
Häufig gestellt Fragen
Untersuchungen zwischen 2021 und 2023 zeigten, dass rund 30 Prozent aller aufgefundenen Katzen in einem schlechten Allgemeinzustand waren. Etwa jede fünfte Katze litt unter erheblichen, oft lang anhaltenden Schmerzen, Krankheiten oder Verletzungen, verursacht durch Mangelernährung, Revierkämpfe und Infektionen.
Gerade bei Katzen mit unkontrolliertem Freilauf ist eine Kastration besonders wichtig. Denn diese Tiere haben die Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen und können somit leichter ungewollt Nachwuchs zeugen. Zudem sind sie auch anfälliger für Krankheiten, da sie sich mit anderen Katzen paaren und somit auch Krankheiten übertragen können. Durch die Kastration wird nicht nur die Anzahl der herrenlosen Katzen reduziert, sondern auch das Leid und die Ausbreitung von Krankheiten eingedämmt. Das bedeutet, dass verantwortungsvolle Katzenbesitzerinnen und -besitzer dafür sorgen müssen, dass sich ihre Tiere nicht unkontrolliert vermehren und dadurch zur Belastung für die Umwelt werden.
Bei einer Kastration handelt es sich nicht um einen schwerwiegenden tierärztlichen Eingriff. Es ist vielmehr zu sehen, dass eine Kastration durchaus positive Effekte sowohl für das Tier selbst als auch für den Katzenhalter haben kann. So können durch eine Kastration hormonell bedingte Krankheiten verringert, Streitigkeiten und daraus resultierende Verletzungen der Tiere sowie Unfälle im Straßenverkehr reduziert und dem sexuell bedingten weitläufigen Herumstreunen und tagelangen Wegbleiben hinreichend begegnet werden.
Bei einer Kastration wird die Fortpflanzungsfähigkeit von Katzen dauerhaft verhindert. Der Eingriff erfolgt unter Vollnarkose durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
- Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke (und häufig auch die Gebärmutter) operativ entfernt. Dieser Eingriff ist aufwändiger, da ein kleiner Bauchschnitt notwendig ist.
- Bei männlichen Katzen werden in einem kleineren, weniger aufwendigen Eingriff die Hoden entfernt.
In beiden Fällen erhalten die Tiere Schmerzmittel und werden tierärztlich betreut, um eine möglichst stressfreie Genesung sicherzustellen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Kontext mit Ihrem Antrag auf Kostenzuschuss bei der Kastration von Freigänger-Katzen bei Bedürftigkeit. Hierfür verarbeiten wir folgende Datenkategorien: Name, Vorname, Straße, PLZ und Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sozialdaten. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4 LDSG. Bitte beachten Sie, dass keine Rechtspflicht zur Angabe der im Antragsformular geforderten Daten besteht. Ohne die Daten kann Ihr Antrag jedoch nicht bewilligt werden. Wir löschen Ihre Daten, wenn der Zweck der Verarbeitung entfällt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorliegen. Im letztgenannten Fall löschen wir Ihre Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist endgültig. Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Heilbronn, Ordnungsamt – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Bahnhofstraße 2, 74072 Heilbronn, Tel.: 07131 56-2395, E-Mail: vet@heilbronn.de. Den behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Heilbronn erreichen Sie postalisch unter: Moltkestraße 35, 74072 Heilbronn oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@heilbronn.de.
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