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Bürgerservice A-Z

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Einheitlicher Ansprechpartner Gewerbetreibende

Für inländische und ausländische Betriebe und Freiberufler aus dem Dienstleistungsbereich steht ein Einheitlicher Ansprechpartner (EA) bei der Stadt Heilbronn zur Verfügung. Über diesen können alle notwendigen Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung unten aufgeführter Dienstleistungstätigkeiten abgewickelt werden. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn dies gewünscht wird, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Er sorgt dafür, dass das Anliegen zügig und kompetent bearbeitet wird und vermittelt zwischen Antragsteller und zuständiger Fachbehörde.

Selbstverständlich können sich Unternehmen auch weiterhin direkt an die zuständigen Fachbehörden wenden, bei denen auch die sachliche Entscheidungskompetenz verbleibt. Amtssprache ist in sämtlichen Fällen Deutsch.

Elektronisches Verfahren

Die elektronische Abwicklung der Verfahren erfolgt über das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de in der Rubrik „Selbstständigkeit online“. Für das elektronische Verfahren ist eine Registrierung bzw. Anmeldung erforderlich, so dass Sie gesichert mit der Behörde kommunizieren können.

Aufgrund einer Systemumstellung im Portal www.service-bw.de sind vorübergehend keine Onlineverfahren möglich. Wir informieren Sie, sobald wieder online Anträge gestellt werden können.