Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Erlaubnis für Makler und Bauträger / Baubetreuer

Seit 1. März 2019 ist die Industrie- und Handelskammer Heilbronn für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Immobilienmakler, Bauträger / Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter) zuständig. Bei Fragen zum Thema § 34c Gewerbeordnung können Sie sich gerne an die IHK, Tel: 07131 9677-394, wenden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IHK.