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Rechtzeitig Verlängerung beantragen

Schlüsselzahl „95“ im Führerschein von Berufskraftfahrern

Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die im Güterverkehr tätig sind, müssen seit 2014 alle fünf Jahre den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein verlängern lassen. Geschieht dies nicht, drohen sowohl den Fahrern als auch deren Arbeitgebern hohe Bußgelder. 

Im Zeitraum Juni bis September laufen eine Vielzahl dieser Befristungen ab. „Längere Wartezeiten bei der Antragsstellung und Ausstellung des neuen Führerscheins werden deshalb vorkommen“, sagt Nina Baumgärtner, Leiterin der städtischen Führerscheinstelle. „Um dies zu umgehen, weisen wir schon jetzt darauf hin, die Verlängerung frühzeitig zu beantragen.“

Bis zu drei Monate vorher nimmt die Führerscheinstelle Verlängerungsanträge entgegen. Auch bei frühzeitiger Verlängerung entstehen keine Nachteile: Die neue Fünf-Jahres-Frist wird erst ab dem Ablaufdatum des Eintrags im bisherigen Führerschein berechnet.

Folgende Unterlagen müssen für die Verlängerung vorgelegt werden: eine Bescheinigung über den Besuch von fünf bisher noch nicht eingetragenen Weiterbildungsmodulen (höchstens fünf Jahre alt), ein biometrisches Lichtbild, ein gültiger Ausweis und den bisherigen Führerschein. Zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse sind zusätzlich der Nachweis über eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.