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Hilfe für ukrainische Geflüchtete

Tipp

Der vorübergehende Schutzstatus (befristet bis 04.03.2024) wurde vom Europäischen Rat bis zum 04. März 2025 verlängert. Neue Aufenthaltstitel können mit einer Befristung bis zum 04. März 2025 erteilt werden.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ukrainischer Geflüchteter
Die Aufenthaltserlaubnis ukrainischer Geflüchteter wird automatisch bis 4. März 2025 verlängert.
Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Geflüchteter gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten ohne Verlängerung im Einzelfall, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort.
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Sollte etwas zu veranlassen sein, so werden die betroffenen Personen durch die Ausländerbehörde informiert werden.
 

Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine unterstützt Heilbronn und hat eine Ukraine-Hotline unter ​​​​​​der Telefonnummer 07131/56-1920 eingerichtet. Auf dieser Seite finden Sie gebündelt Informationen, Aktionen und Angebote für Geflüchtete sowie Informationen darüber, wie Sie in der aktuellen Lage bestmöglich helfen und unterstützen können.

Informationen für Geflüchtete

Sie sind selbst aus der Ukraine geflüchtet, haben geflüchtete Personen bei sich aufgenommen oder stehen mit ihnen im Kontakt? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen. Dokumente werden nach und nach soweit möglich auch auf Ukrainisch zur Verfügung gestellt.

Wohnen, Einreise und weitere wichtige Hinweise für Geflüchtete

Geflüchtete mit Familie, Freunden oder Bekannten in Heilbronn
Geflüchtete, die einen Bezug nach Heilbronn haben und dort bei Freunden und Bekannten unterkommen können, können sich zunächst mit ihrem biometrischen Reisepass 90 Tage lang visumsfrei im Schengen-Raum und damit in Deutschland aufhalten. Nach den aktuellen Vorgaben kann dieser Aufenthalt derzeit ohne bürokratische Hürden um weitere 90 Tage verlängert werden.
Bitte achten Sie bei privater Unterbringung darauf, dass der/die Namen der untergebrachten Person/en auf dem Briefkasten vermerkt ist/sind. Nur so können wichtige Dokumente zugestellt werden.

Können Geflüchtete nicht bei ihren Freunden und Verwandten unterkommen, können Sie sich hinsichtlich der Vermittlung von vorübergehendem Wohnraum an fluechtlinge@heilbronn.de wenden.

Geflüchtete ohne Bezug nach Heilbronn
Personen ohne Bezug nach Heilbronn wenden sich an die Landeserstaufnahmestellen Baden-Württemberg und werden von dort aus in die baden-württembergischen Städte und Kreise verteilt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die Landeserstaufnahmestellen befinden sich:

  • in Karlsruhe: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
  • in Sigmaringen: Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen
  • in Freiburg: Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg
  • in Ellwangen: Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen

5 Schritte zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

1. Bitte beantragen Sie zunächst bei der Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Senden Sie der Ausländerbehörder den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses per E-Mail an . Bitte achten Sie darauf, eine Telefonnummer und/oder eine E-Mail-Adresse zu nennen, unter der wir Sie kontaktieren können. 

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Ausländerbehörde sichten Ihren Antrag. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung über die Antragstellung per E-Mail zugeschickt.

3. Laden Sie den Leistungsantrag herunter (siehe unten). Dann schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG zusammen mit der Bestätigung vom Ausländeramt per E-Mail: fluechtlinge@heilbronn.de
Sie können uns den Antrag auch per Post schicken oder in unseren Briefkasten werfen. Die Adresse befindet sich im Antrag.

4. Sie erhalten von uns schnellstmöglich einen Bescheid über die beantragten Leistungen. 

5. Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Sie werden von der Ausländerbehörde kontaktiert, wann Sie vorsprechen können. Für diesen Termin benötigen Sie ein biometrisches Passbild. 

Ab dem 01.06.2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II erhalten. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dazu werden gerade von der Bundesregierung vorbereitet. Über das weitere Verfahren und die erforderlichen Schritte informiert das Jobcenter Stadt Heilbronn unter https://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/geldleistungen/ukraine.  

Ab dem 01.06.2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zur Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.

Wer bekommt Leistungen nach dem SGB XII?

Unter anderem

  • Personen, die die Regelaltersgrenze zum 01.06.2022 erreicht haben (aktuell Personen die vor dem 01.09.1956 geboren sind)

  • Personen, die bereits eine Altersrente beziehen

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe unten)
  • Mitteilung der gewünschten Krankenkasse (durch Angabe im Antrag bzw. formlos möglich)
  • Ausweisdokument (in Kopie)
  • Fiktionsbescheinigung/ Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (in Kopie) oder eine
  • Ersatzbescheinigung, die die Ausländerbehörde bis 31.05.2022 ausgestellt hat.
  • ggfls. Mietvertrag (in Kopie)/Gebührenbescheid Flüchtlingsunterkunft
  • Vollmacht (bei Bedarf)

Für die Antragsstellung steht ein vereinfachter Kurzantrag in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache und zur Verfügung.

Bitte nennen Sie uns Kontaktdaten (E-Mail oder Telefonnummer und beschriften Sie Ihren Briefkasten, damit wir Sie zur Klärung von offenen Fragen für die Antragsbearbeitung schnell kontaktieren können)

Wenn Sie noch kein Konto in Deutschland haben, eröffnen Sie dies bitte bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.

Weitere Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie hier.

Die Antragsunterlagen können Sie per Post senden oder abgeben beim

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Gymnasiumstr. 44
74072 Heilbronn

Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an unsere Sachbearbeiter wenden.

bzw. können Sie Fragen per E-Mail an AllgemeineSozialhilfe@heilbronn.de richten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Sollten hier ankommende ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen einen Angehörigen suchen, können sie sich an die Suchdienst-Beratungsstellen in den DRK-Kreisverbänden wenden, die vom DRK Heilbronn betrieben wird.

Ansprechpartnerin ist Gaby Schäfer
E-Mail an Frau Schäfer

Hinsichtlich der Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen nach Deutschland aus Drittländern, zum Beispiel der Ukraine, gelten strenge Einreisebestimmungen. Diese dienen unter anderem der Überprüfung der Tollwutfreiheit. Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Bedingungen vorübergehend gelockert, um die Einreise von geflüchteten Menschen aus der Ukraine mit ihren Haustieren zu erleichtern (siehe Merkblätter unten). Personen, die mit ihren Haustieren (Hund, Katze, Frettchen) aus der Ukraine geflüchtet sind, werden gebeten, sich an ihrem dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthaltsort in Deutschland an die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu wenden.

Im Stadtgebiet Heilbronn wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) in der Bahnhofstraße 2, 74072 Heilbronn. Kontakt per Telefon unter 07131 56-2395 oder per E-Mail.

Bildung und Betreuung

1. Bitte füllen Sie das "Anmeldeformular Schulbesuch" aus und senden Sie dieses ausgefüllt an clearingstelle@heilbronn.de zurück. Das Dokument kann am Computer ausgefüllt werden. Es kann auch ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. Dann reicht es ein Foto mit dem Handy (mobile phone) zu versenden.'
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle sichten Ihre Anmeldung und nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf.
3. Bitte suchen Sie nicht selbst einen Schulplatz, sondern warten Sie auf die Rückmeldung der Clearingstelle.

Erste ukrainische Kinder sind bereits in Heilbronner Grundschulen und in Vorbereitungsklassen aufgenommen worden. Die Schulleitungen haben Informationen zu geeigneten Beratungs- und Unterrichtsmaterialen erhalten, die den Umgang mit Sorgen und Ängsten der Schülerinnen und Schüler begleiten können.

Nach Erteilung eines Aufenthaltstitels kann ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des BAMF oder über die Träger der Integrationskurse eingereicht werden. Kursträger und Kursorte in Ihrer Nähe sowie Ihre zuständige Regionalstelle des Bundesamtes finden Sie im Internet unter: https://bamf-navi.bamf.de

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Merkblättern

Sprachkurse der Volkshochschule für ukrainische Geflüchtete

 Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zu Angeboten der Sprachförderung. Die Heilbronner Volkshochschule bietet diese Kursformate an:

  • Basiskurs Deutsch (Dauer ca. 8 Wochen, zur Vermittlung erster Sprachkenntnisse, geeignet auch zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Integrationskurs)
  • Integrationskurse (verschiedene Formate, Niveaustufen A1 bis B1)
  • Berufssprachkurse (Niveaustufen B2 bis C1)

Gerne informieren und berät die VHS ausführlich. Bei Interesse nehmen Sie am besten per E-Mail mit uns Kontakt auf: ukraine@vhs-heilbronn.de; bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an. Die VHS meldet sich bei Ihnen.

Kitakinder sollen, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen, von den Kitas aufgenommen werden. Für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren besteht auch die Möglichkeit, ein Betreuungsangebot über mehrere Stunden am Tag in Anspruch zu nehmen. Zudem plant das Amt für Familie, Jugend und Senioren, Mutter-Kind-Spielkreise und Begegnungsorte einzurichten. 

Bitte füllen Sie für die Betreuungsangebote das „Anmeldeformular Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder“ aus und senden es an kindertagesbetreuung@heilbronn.de. Wir werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Gesundheit

Erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung der Geflüchteten sind Hausarztpraxen und die Praxen für Kinder- und Jugendmedizin in Heilbronn. Bis zum 12. Geburtstag sind primär die Kinder- und Jugendärzte, ab dem 12. Geburtstag die Hausärzte Ansprechpartner. Hier werden im Rahmen der Kapazitäten akute und chronische Erkrankungen versorgt und notwendige Impfungen verabreicht.

Darüber hinaus gibt es ein weiteres Angebot: Die Sprechstunde für medizinische Erstuntersuchungen und Screening für Kinder und Jugendliche.
Leistungen: 
> Aufnahme der medizinischen Anamanese (Vorerkrankungen, akute und chronische Erkrankungen, Betreuungsbedarf) und des Impfstatus 
> Ärztliches Attest für den Kindergartenbesuch
> Masern-Mumps-Röteln Impfung
> Hilfe bei der Vermittlung in weiterbehandelnde Einrichtungen
Wo: Mönchseestraße 85/1
Wann: Immer am ersten Mittwoch des Monats von 14 bis 16 Uhr
Zu beachten: Familien sollen wenn vorhanden medizinische Dokumente (v.a. Impfunterlagen) mitbringen, ggf auch als Handyfotos, sowie einen Behandlungsschein falls bereits vorhanden.

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet eine Suchfunktion an, mit der Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg gefunden werden können, die eine bestimmte Sprache sprechen. Zur Ärztesuche geht es hier.

Die ersten Anlaufstellen bei traumatischen Erlebnissen und seelischen Problemen sind die jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzte.

Nach ärztlicher Klärung oder in Akutsituationen kann auch Kontakt zu folgenden Stellen aufgenommen werden:

Kinder- und Jugendliche
Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz (PIA KJPP) Weinsberg
Klinikum am Weissenhof
74189 Weinsberg
Tel.        07134 75-1360

Erwachsene
Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Weinsberg
Klinikum am Weissenhof
74189 Weinsberg
Tel.        07134 75-1160
E-Mail  pia-ap@klinikum-weissenhof.de

Sozialpsychiatrischer Dienst
im Stadt- und Landkreis Heilbronn
Wilhelmstraße 51, 74074 Heilbronn
Tel.        07131 – 12352-30
E-Mail  spdi@hilfsverein.org

Eine Übersicht von Facharztpraxen für Allgemeinmedizin aber auch für Psychiatrie und Psychotherapie sowie von psychotherapeutischen Praxen ist über www.arztsuche-bw.de der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abrufbar.

In den städtischen Unterkünften für Geflüchtete stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung als Ansprechpartner für weitere Informationen zur Verfügung.

Flucht und Trauma – was können Eltern tun?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg in Kooperation mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm stellt Eltern Rathscläge sowie eine Aufzeichnung des Livestreams "Flucht und Trauma – was können Eltern tun?" auf deutsch und ukrainisch zur Verfügung.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/flucht-und-trauma

Frauen und Kinder können in Notsituationen wie auf der Flucht einem erhöhten Risiko für Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein. Um sicherzustellen, dass das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird, gibt es in Deutschland Hilfsangebote für Frauen, Kinder und Schwangere in Not.

 

Freizeitangebote und Treffpunkte

Das Haus der Familie bietet ukrainischen Familien und insbesondere Frauen und Kindern ein vielfältiges Angebot auch in ukrainischer Sprache. Alle Informationen auf der Webseite.

Die Nahverkehrsbranche sieht es als zeitlich angemessen an, die bisherige Regelung zur bundesweiten Freifahrt ukrainischer Kriegsflüchtlinge im ÖPNV am 31. Mai 2022 auslaufen zu lassen. Somit können Flüchtlinge aus der Ukraine die Verbundverkehrsmittel im HNV mit ihrem ukrainischen Ausweisdokument nur noch bis zum 31. Mai 2022 unentgeltlich nutzen. Der HNV folgt damit einer entsprechenden Empfehlung des VDV. Weiterhin wird ab dem 01.06.2022 das 9-Euro-Ticket angeboten, mit dem die Geflüchteten kostengünstig bundesweit mobil sein können.

Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Vorlage eines ukrainischen Passes, einer Meldebestätigung aus der Region Heilbronn und gegen eine Gebühr von 20 EUR einen Benutzerausweis für ein Jahr oder gegen eine Gebühr von 8 EUR einen Benutzerausweis für 3 Monate. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind davon ausgenommen. Es können bis zu 50 Medien gleichzeitig entliehen werden.
eBooks in ukrainischer Sprache können mit gültigem Benutzerausweis über die Plattform "OverDrive Baden-Württemberg" heruntergeladen werden. Weitere Angebote finden Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek.

Insbesondere für geflüchtete Kinder ist es wichtig, dass sie in Heilbronn auch schöne Momente erleben können, und so zumindest kurze Zeit nicht an das Erlebte denken zu müssen.
Deshalb lädt der Neckar Käptn ukrainische Kinder und deren Angehörige ein, donnerstags und freitags kostenlos auf allen Linienfahrten mitzufahren (Achtung: Gilt nicht für Event-Fahrten). Als Nachweis genügt ein Ausweisdokument.

WIe funktioniert es?
1) Direkt vor Ort TIckets am Tickethäuschen kaufen und die Ausweise vorzeigen.
2) Tickets per E-Mail reservieren unter heilbronn@neckar-kaeptn.de und einen Scan bzw. ein Foto von allen Ausweisen mitschicken. Hier auch die Anzahl der Personen angeben, den Tag sowie die gewünschte Tour.

Auch ohne Reservierung ist bei freier Platzkapazität eine Mitfahrt möglich. Die Gastronomie auf dem Schiff bleibt kostenpflichtig. 
EIne Übersicht aller Linienfahrten lesen Sie unter www.heilbronn.de/schiff 

Sport verbindet Menschen, bietet Halt, lenkt ab und hält fit. Aus diesem Grund laden die Heilbronner Sportvereine ukrainische Geflüchtete ein, gemeinsam mit ihnen zu trainieren. Zusätzlich gibt es mit dem Heilbronner Sportpass die Möglichkeit, ein Jahr lang kostenlos zu trainieren und Mitglied zu werden.

So einfach geht es:

  1. Werfen Sie einen Blick auf die teilnehmenden Vereine aus dem Heilbronner Sportpass und entscheiden Sie, ob Sie etwas davon anspricht: https://www.heilbronn.de/kultur-freizeit/heilbronner-sportpass-2022.html
  2. Rufen Sie die jeweils angegebene Telefonnummer an oder schreiben Sie eine E-Mail an die angegebene E Mail-Adresse und vereinbaren Sie direkt einen ersten Probetermin.
    oder:
    Falls Sie nicht fündig wurden oder sich zusätzlich noch für weitere Sportarten interessieren, gibt es hier eine Übersicht von Vereinen, die sich nicht am Sportpass beteiligen: https://www.sport-heilbronn.de/seiten/vereine-nach-sportarten

Hilfe und Unterstützung

Sie möchten in dieser schwierigen Situation unterstützen? Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wo und wie Sie helfen können.

Die Stadt Heilbronn bereitet sich auf die Ankunft ukrainischer Flüchtlinge mit Bezug zu Heilbronn vor. Da insbesondere mit Frauen und Kindern sowie älteren Menschen gerechnet wird, soll deren Unterkunft möglichst in Wohnungen erfolgen. Die Stadtverwaltung bittet dabei die Heilbronner Bevölkerung um ihre Mithilfe. „Wer Wohnraum zur Verfügung stellen kann, möge uns dies bitte melden“, appelliert Bürgermeisterin Agnes Christner. Wohnangebote nimmt Holger Kuhn vom Amt für Familie, Jugend und Senioren gerne per E-Mail entgegen.

Darüber hinaus baut die Stadt eigene Unterbringungskapazitäten aus.

Spenden für die Ukraine
Die Hilfsbereitschaft für die Ukraine ist erfreulicherweise riesig. Doch nicht immer sind Sachspenden der ideale Weg. Der Bedarf vor Ort in der Ukraine ändert sich stetig, einige Bereiche sind nur schlecht zugänglich, in anderen kann die heimische Wirtschaft derzeit noch ihre Bürgerinnen und Bürger versorgen, Hilfsgüter würden hier die Wirtschaft vor Ort schwächen. Die Hilfsorganisationen vor Ort bitten daher darum, keine selbstorganisierten Transporte durchzuführen. Insofern Sie eine Sachspende tätigen möchten, vergewissern Sie sich stets, dass es sich um einen offiziell angemeldeten Hilfstransport handelt.

Spenden vor Ort für Geflüchtete
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bittet um Mithilfe, um Geflüchtete aus der Ukraine, die in Heilbronn ankommen, bestmöglich zu unterstützen. Für Kleiderausgaben und Kleiderannahmen im DRK-Kleiderladen in der Kreisgeschäftsstelle (Frankfurter Straße 12, 74072 Heilbronn) gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch: 10 bis 14 Uhr
Dienstag: 10 bis 13 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

Folgendes wird nach Rückmeldung des DRK gebraucht:

  • Frauen- und Kinderkleidung
  • Übergangs-, Frühjahrs-, und Sommerware
  • Handtücher und Bettbezüge
  • Bitte nur guterhaltene, saubere Kleidung, die getragen werden kann
  • keine sonstigen Gegenstände wie Haushaltswaren, Kinderwagen, etc.

Auch die Arkus gGmbh bittet um Sachspenden (siehe PDF unten). Diese können zu folgenden Zeiten abgegeben werden:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr
in der Happelstr. 17, 74074 Heilbronn, 1.Stock, Räume 101, 103 und 104 

Zahlreiche Hilfsorganisationen – darunter das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie nationale und internationale Organisationen und Bündnisse – rufen zu Spenden auf, um der von Krieg und Flucht betroffenen ukrainischen Bevölkerung zu helfen. 

Auch die Stadt Heilbronn hat ein Spendenkonto zur Unterstützung Geflüchteter:

Stadt Heilbronn
Kreissparkasse Heilbronn
Kontonummer: 859
IBAN: DE51620500000000000859
BIC: HEISDE66xxx
Verwendungszweck: Spende Flüchtlingsarbeit

Bitte geben Sie im Verwendungszweck ebenfalls Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Sie möchten vor Ort Geflüchteten helfen? In Heilbronn koordiniert die „ARGE Flüchtlingsarbeit Heilbronn“ das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Flüchtlingsarbeit. Die ARGE sucht fortlaufend ehrenamtlich Helfende, die bei verschiedenen Projekten und Aufgaben unterstützen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ARGE. Die ARGE ist per E-Mail erreichbar. Die Mitarbeitenden dort werden sich über Ihr Angebot sehr freuen!

Das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn plant, Mutter-Kind-Spielkreise und Begegnungsorte einzurichten. Hierfür werden Personen gesucht, die sich in die Betreuung der Kinder einbringen möchten. Hilfreich, aber keine Voraussetzung sind dabei ukrainische oder russische Sprachkenntnisse, die den Brückenschlag erleichtern. Auskünfte erteilt Karin Idler vom Amt für Familie, Jugend und Senioren, per Telefon 07131 56-3586 oder per E-Mail. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit kann eine Aufwandsentschädigung bezahlt werden. 

Um Geflüchtete aus der Ukraine bei Ihrem Ankommen in Heilbronn gut zu unterstützen, sucht die Stadt Heilbronn ukrainischsprachige oder russischsprachige Menschen, die Interesse haben ehrenamtlich als Sprachmittler tätig zu sein. Die Sprachmittler übersetzen bei Gesprächen in Schulen, Kitas oder Behörden für Menschen, die noch kein Deutsch können. Sie werden für ihre Aufgabe in einer Schulungsreihe qualifiziert und bekommen dort das notwendige Knowhow vermittelt. Nach der Qualifizierung erhalten die Sprachmittler für ihre Einsätze eine Aufwandsentschädigung. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei der Stabsstelle Partizipation und Integration, Frau Serpil Seven unter Telefon 07131 56-4537 oder per E-Mail an serpil.seven@heilbronn.de. Weitere Informationen zu den Sprachmittlern gibt hier.

Die Citykirche in Kooperation mit der ARGE Flüchtlingsarbeit Heilbronn bietet ab dem 8. Juni ein Gesprächs- und Schulungsangebot für Gastgebende an, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben. Gastgebende sollen dabei unterstützt werden, wie sie Menschen zur Seite stehen können, die durch Flucht und Krieg traumatisiert sind. Auch soll ein Austausch stattfinden, wie es den Gastgebenden selbst damit geht.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und zur Anmeldung finden Sie hier sowie im unten stehenden Flyer.

Aktuelles

Städtepartnerschaft mit Novorossijsk ruht
Die offiziellen Gespräche und Begegnungen mit der russischen Partnerstadt Novorossijsk werden bis auf Weiteres ausgesetzt. So hat es der Heilbronner Gemeinderat am Montag, 28. März, in einer Resolution beschlossen.

 

Weiterführende Informationen