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Informationen rund um die Feiertage

Sonn- und Feiertagsschutz

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind generell verboten:

  • Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Sonn- und Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten
  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die den Gottesdienst stören könnten
  • Treibjagden
  • Messen und Märkte bis 11 Uhr
  • Während des Hauptgottesdienstes
    - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören könnten
    - Alle öffentlichen Veranstaltungen zur Unterhaltung von Gästen
    - Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird

Die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes haben Vorrang vor beispielsweise regelmäßigen Sperrzeitverkürzungen in der Gastronomie. Das Landesglücksspielgesetz für Baden-Württemberg enthält weitere spezielle Regelungen für den Betrieb von Spielhallen und Geldspielgeräten in Gaststätten.