Informationen rund um die Feiertage
Sonn- und Feiertagsschutz
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind generell verboten:
- Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Sonn- und Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die den Gottesdienst stören könnten
- Treibjagden
- Messen und Märkte bis 11 Uhr
- Während des Hauptgottesdienstes
- Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören könnten
- Alle öffentlichen Veranstaltungen zur Unterhaltung von Gästen
- Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
Die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes haben Vorrang vor beispielsweise regelmäßigen Sperrzeitverkürzungen in der Gastronomie. Das Landesglücksspielgesetz für Baden-Württemberg enthält weitere spezielle Regelungen für den Betrieb von Spielhallen und Geldspielgeräten in Gaststätten.