Vollmachten
Jeden kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen. Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung (z. B. Demenz, Schlaganfall etc.) ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen oder seine Angelegenheiten persönlich zu regeln. Damit Ihre Wünsche auch in dieser Lebensphase berücksichtigt werden, sollten Sie entsprechende Vorkehrungen treffen. Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich eine Person Ihres Vertrauens (Familienangehörige, Freunde oder andere Personen Ihres Vertrauens) ernennen, die sich im Pflegefall um Ihre Angelegenheiten kümmert.
Alle wichtigen Informationen finden sie auf der Homepage der Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn.

