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Veröffentlichungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs "Neckarbogen West" und des Bebauungsplan-Entwurfs "Neckarbogen West" mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 29.01.2026 im Rahmen eines Parallelverfahrens nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung beschlossen:

  1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn 
    Fortschreibung für das Teilgebiet „Neckarbogen West“
  2. Bebauungsplan 19/24 Heilbronn „Neckarbogen West“
    mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Bebauungsplans 19/1.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 20.11.2025 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:

1/53 teilw. (Otto-Linne-Straße), 12216 teilw. (Am Neckaruferpark), 12217, 12218, 12219, 12220, 12221, 12222, 12223, 12224 teilw., 12230 teilw. (Paula-Fuchs-Allee), 12271, 12272, 12273, 12274, 12275, 12276, 12277, 12278, 12279, sowie 12280 (siehe Übersichtspläne).

Planungsziel

Mit diesem Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufsiedlung des Neckarbogens geschaffen werden. Für die Gesamtentwicklung des neuen Stadtteils ist die Schaffung von Planungsrecht in mehreren aufeinander abgestimmten Teilabschnitten erforderlich. Die Vorgehensweise orientiert sich dabei an der Aufsiedlungskonzeption, die durch den Gemeinderat am 24.01.2019 auf den Weg gebracht wurde. Grundlage hierfür ist der städtebauliche Rahmenplan vom 30.10.2013.

Maßgebende Unterlagen

  1. Maßgebend für den Entwurf des Flächennutzungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11.04.2025. Es gilt die Begründung vom 24.04.2025 mit Umweltbericht des Büros IUS  Institut für Umweltstudien Team Ness GmbH aus Heidelberg vom 28.04.2025.
  2. Maßgebend für den Entwurf des Bebauungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 20.11.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen.

Für den Bebauungsplan gelten: die Begründung vom 20.11.2025

  • der Umweltbericht des Büros IUS Institut für Umweltstudien Team Ness GmbH aus Heidelberg vom 19.11.2025
  • Schalltechnische Untersuchung vom 18.12.2023 des Büros Heine + Jud aus Stuttgart
  • Artenschutzfachliche Beurteilung mit Maßnahmenkonzept vom Dezember 2023/ April 2024/ September 2025 des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH aus Filderstadt
  • Maßnahmenkonzept für Mauereidechse und Wechselkröte im Rahmen der zu beantragenden artenschutzrechtlichen Ausnahme vom April 2025/ November 2025 des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH aus Filderstadt
  • Hinweise zur Pflege der Flächen für Artenschutzmaßnahmen vom November 2025 des Büros Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH aus Filderstadt
  • Klimagutachten vom 30.07.2014 des Ingenieurbüros Rau aus Heilbronn
  • Lufthygienische Untersuchung vom 28.07.2014 in Verbindung mit der Stellungnahme zu den Auswirkungen veränderter Verkehrszahlen/HBEFA 4.1 auf die Luftschadstoffbelastung im Bereich der Paula-Fuchs-Allee vom 30.06.2020 des Ingenieurbüros Rau aus Heilbronn
  • Städtebaulicher Rahmenplan „Modellprojekt Neckarbogen“ vom 30.10.2013

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.01.2026 wurden die vom Gemeinderat am 24.07.2013 mit der Drucksache Nr. 222/2013 beschlossenen planexternen Ausgleichsflächen und -maßnahmen gemäß Tabelle vom 05.11.2025 neu zugeordnet.

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Die Umweltberichte für die Flächennutzungsplanfortschreibung und den Bebauungsplan beschreiben den Inhalt und die Ziele der Planung. Es werden die übergeordneten Planungsvorgaben sowie die in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten und für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes dargestellt. Die Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet. Dazu gehören die Bestandsaufnahme und die Bewertung des Umweltzustandes (Ist-Zustand), Wechselwirkungen zwischen den einzelnen betroffenen Belangen des Umweltschutzes, die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung sowie bei Durchführung der Planung. Das Ergebnis der Prüfung von Planungsalternativen wird dargelegt. Es werden geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen aufgezeigt. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Angaben zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung runden die Umweltberichte ab.
  • In der artenschutzfachlichen Beurteilung mit Maßnahmenkonzept, dem Maßnahmenkonzept für Mauereidechse und Wechselkröte im Rahmen der zu beantragenden artenschutzrechtlichen Ausnahme mit Ergänzungen und die Hinweise zur Pflege der Flächen für Artenschutzmaßnahmen wird ermittelt, ob und in welcher Weise artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. Es wird neben Möglichkeiten zu Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auch darauf eingegangen, ob ggf. eine Ausnahme erforderlich wird, was im Sinne einer Fachbaubegleitung bzw. eines Monitorings als notwendig erachtet wird und es werden Hinweise zur Pflege der Flächen für erforderliche funktionserhaltende Maßnahmen und habitatbezogene Maßnahmen im funktionalen Sinn im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gegeben.
  • Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die Schallimmissionen ermittelt, die von angrenzenden Emissionsquellen (wie beispielsweise Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbebetriebe) auf das Plangebiet einwirken, und eine Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung zulässiger Richtwerte erarbeitet.
  • Die Lufthygienische Untersuchung ermittelt die Emissionssituation der relevanten Luftschadstoffe und bestimmt die Immissionsverhältnisse. Die Stellungnahme zu Auswirkung veränderter Verkehrszahlen/ HBEFA 4.1 auf die Luftschadstoffbelastung im Bereich Paule-Fuchs-Allee evaluiert die jetzige Situation und die Ergebnisse der Lufthygiene-Untersuchung.
  • In der Klimauntersuchung werden die stadtklimatischen Verhältnisse bei Realisierung der geplanten Bebauung ermittelt. Analysiert wurden hierbei die thermische Belastung, die Wind- und Durchlüftungsverhältnisse sowie deren Bedeutung auf die mikroklimatische Situation.
  • Die Erläuterung zur Bauflächenbedarfsermittlung und -bilanzierung (Plausibilitätsprüfung) stellt den geplanten Bedarf an Wohnbauflächen und Gewerbebauflächen dar.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange benennen die Themen Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Geothermie, Bergbau, Raumordnung, Naturschutz, Artenschutz, Denkmalpflege, Schutzgebiete/ Biotopverbund, Grundwasser, Oberflächengewässer, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz. Diese Belange entsprechen im Wesentlichen den untersuchten Schutzgütern, die in den Umweltberichten und Gutachten aufgeführt werden.

In den Umweltberichten, den Gutachten und den umweltbezogenen Stellungnahmen werden folgende Schutzgüter behandelt:

  • Schutzgut Pflanzen und Tiere (einschließlich Biologische Vielfalt): In einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde das Vorkommen diverser Brutvogelarten, von Mauereidechsen und von Wechselkröten ermittelt und in welchem Ausmaß diese durch die Planung berührt sind.
  • Schutzgut Boden / Fläche: Durch das Vorhaben wird die versiegelte Fläche vergrößert. Betroffen sind nur anthropogen vollständig überformte Böden. Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung dienen der Verringerung der Bodenbelastung.
  • Schutzgut Wasser: Der Umweltbericht enthält Informationen zur Grundwasserneubildung sowie zur Beschaffenheit und Versickerungsfähigkeit des Bodens, ebenso wie Maßnahmen zur Verringerung der Grundwasserbelastung.
  • Schutzgut Klima und Luft: Die thermische Situation sowie die Wind- und Durchlüftungsverhältnisse im Plangebiet wurden gutachterlich untersucht. Weiterhin wurde in einem Fachgutachten die mögliche künftige Immissionsbelastung berechnet.
  • Schutzgut Landschaft (Landschafts- und Ortsbild) und Schutzgut Mensch: Durch die Planung werden neue Wohnquartiere mit wohnortnahen Erlebnis- und Erholungsräumen geschaffen. Mit einem Schallgutachten wurde die Lärmbelastung durch umliegenden Straßen- und Schienenverkehr sowie benachbarte Gewerbebetriebe untersucht.
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter werden nicht erwartet.

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Folgende Flächen oder Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sind vorgesehen:

  • Fachgerechte Dachbegrünung zur Schaffung von Vegetationsflächen auf Dachflächen, Tiefgaragen und unterirdischen Bauteilen
  • Wege- und Platzflächen sind (mit Ausnahme öffentlicher Verkehrsflächen) in dauerhaft wasserdurchlässiger Bauart herzustellen bzw. seitlich über unversiegelter Flächen zu entwässern
  • Vermeidung / Minimierung artenschutzrechtlicher Verbotsrisiken für Wechselkröten durch Installation eines Amphibienschutzzauns inklusive künstlicher Verstecke (Bauzeitliche Maßnahme) und baubegleitende Kontrollen, Einbau einer dauerhaften Amphibienabsperreinrichtung und artgerechte Ausgestaltung von Entwässerungseinrichtungen und Bordsteinen
  • Vermeidung / Minimierung artenschutzrechtlicher Verbotsrisiken für Mauereidechsen durch Einwanderungsschutz und Habitatgestaltung
  • Vermeidung / Minimierung artenschutzrechtlicher Verbote bei Vögeln durch Einhaltung der Brutschutzzeit (1. Oktober – Ende Februar) während der Baufeldfreimachung, objektspezifische Maßnahmen zur Minderung des Vogelschlagrisikos
  • Fachgerechte Anbringung von Nisthilfen bzw. Halbhöhenkasten
  • Rahmenbedingungen für eine insektenfreundliche Beleuchtung im Plangebiet werden vorgegeben
  • Geltungsbereich „A“ auf Flurstück Nr. 12217, 12218, 12219, 12220 und 12221: Pflege und Neuentwicklung von Blühflächen als Nahrungshabitat für die Vogelarten Stieglitz und Dorngrasmücke (Größe 850 m²)
  • planexterner Geltungsbereich „B“ auf Flurstück Nr. 12231 und 1/61: Anlage und Unterhaltung eines ablassbaren Wechselkröten – Laichgewässers (Größe 180 - 220 m²)
  • planexterner Geltungsbereich „C“ auf Flurstück Nr. 11902 (Wolfszipfel): Neuschaffung einer Lebensstätte für Mauereidechsen (Größe 5.000 m²)
  • planexterner Geltungsbereich „D“ Heilbronn - Böckingen auf Flurstück Nr. 2788 und 2826 (Zehnersche Grube): Schaffung von Lebensraum für Schmetterlinge und Zauneidechsen (Größe 9.286 m²) sowie in Heilbronn – Böckingen auf Flurstück Nr. 2872 und 2875 (ehem. Gärtnerei Zehnersche Grube): Schaffung von Lebensraum für Schmetterlinge und Zauneidechsen (Größe 5.401 m²)

Veröffentlichung der Entwürfe

Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Fortschreibung und des Bebauungsplans mit den oben aufgeführten maßgebenden Unterlagen, die Erläuterung zur Bauflächenbedarfsermittlung und -bilanzierung (Plausibilitätsprüfung), die Übersicht der Zuordnung planexterner Ausgleichsmaßnahmen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Geothermie, Bergbau, Raumordnung, Naturschutz, Artenschutz, Denkmalpflege, Schutzgebiete/ Biotopverbund, Grundwasser, Oberflächengewässer, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.02. – 07.04.2026

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, im Foyer im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2710). 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

 

Heilbronn, 30.01.2026
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

Ringle
Bürgermeister