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Richtlinien und Formulare der städtischen Kulturförderung

Tipp

Noch bis zum 31. März 2024 können sich freie Kulturanbieter für eine projekt- bzw. konzeptbezogene Kulturförderung nach den Kulturförderrichtlinien (Impulsförderung) bewerben. Die Fördervoraussetzungen für die Projekt- bzw. die Konzeptförderung sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
 

Auf der Grundlage der im Jahr 2019 beschlossenen Kulturkonzeption der Stadt Heilbronn wurden die Kulturförderrichtlinien zum 1. Januar 2021 neu gefasst. Seitdem fördert die Stadt Heilbronn Kunst und Kultur in drei Säulen:

  • Strukturförderung: Diese ist eine institutionelle Förderung. Sie dient der Grundsicherung von Kultureinrichtungen, um deren Betriebsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Impulsförderung: Sie umfasst mit der Projektförderung und der Konzeptförderung zwei Förderstränge. Die Stadt Heilbronn verfolgt damit das Ziel, Impulse für eine vielfältige und dynamische Kulturlandschaft zu setzen.
  • Förderung für musizierende Vereinigungen: Diese unterstützt Chöre und Musikvereinigungen finanziell und ideell, um das musikalische Erbe der Musikstadt Heilbronn zu bewahren und durch neue, innovative Impulse zu erweitern.