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E-Scooter

Seit 2020 stehen an zahlreichen Orten im Stadtgebiet Heilbronn E-Scooter bereit und bieten eine gute Alternative, um kürzere Strecken klimaschonend zurückzulegen. So ergänzen die E-Roller andere Verkehrsmittel und ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die sogenannte erste und letzte Meile bequem zurückzulegen. Diese Nutzung verschiedener Verkehrsmittel innerhalb eines Weges wird als Intermodalität bezeichnet.

Aktuell bieten in Heilbronn die Anbieter Lime und Tier E-Scooter zum Mieten an. Die Anbieter von E-Scootern in Heilbronn haben auf freiwilliger Basis eine von der Stadt Heilbronn erstellte Verpflichtungsvereinbarung unterzeichnet. Diese enthält zum Beispiel Regelungen zum Abstellen, zu Parkverbotsflächen, zur Verkehrssicherheit und zu Unterhalt und Wartung. Die Regularien für Elektrokleinstfahrzeuge im Verleihsystem werden derzeit überarbeitet.

Die E-Scooter, die in den Sharing-Systemen eingesetzt werden, entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Tipp

Falsch abgestellte Fahrzeuge von den Anbietern „Lime“ können Sie unter der Website  www.scooter-melder.de melden. Oder direkt über das Supportcenter des jeweiligen Anbieters.

Um einen E-Scooter nutzen zu können, ist lediglich eine einmalige Registrierung über die Smartphone-App des jeweiligen Anbieters nötig. Aktuell bieten in Heilbronn die Anbieter Lime und Tier E-Scooter zum Mieten an. Nach einer einmaligen Registrierung ist dabei auch eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. In der App bekommen die Benutzer außerdem Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln und zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

Folgendes gilt es für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu beachten: 

  • Nutzen Sie den Radweg bzw. den Radfahrstreifen, die Fahrradstraße und Fahrradzonen, falls nicht vorhanden die Fahrbahn.
  • Fahren Sie nie auf Gehwegen.
  • Fahren Sie in freigegebenen Fußgängerzonen nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Fahren Sie nüchtern.
  • Fahren Sie alleine auf dem E-Scooter.
  • Tragen, Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, wenn möglichen einen Helm.
  • In der Regel ist das Fahren mit einem E-Scooter ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt.
     

E-Scooter dürfen beispielsweise in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:

  • in Fußgängerzonen,
  • in städtischen Grünanlagen, 
  • im Straßenbegleitgrün, 
  • auf Friedhöfen, 
  • in Feuerwehrzufahrten, 
  • in Halte- und Parkverbotszonen, 
  • auf Blindenleitsystemen, 
  • vor Zufahrten bzw. Zugängen zu Privatgrundstücken, 
  • im Bereich von Bus- und Bahnhaltestellen, 
  • in öffentlichen Fahrradabstellanlagen 
  • und in Querungsbereichen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass niemand durch die E-Scooter behindert wird und keine Wege versperrt werden.