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Energetische Sanierung

Tipp

Seit 1. Januar 2023 wird auf neue Photovoltaikanlagen (einschließlich aller Komponenten: PV-Module, Wechselrichter, ggf. Stromspeicher, notwendige Unterkonstruktionen etc.) mit einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt peak (maximale Modulleistung unter definierten Standardbedingungen) keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Diese Regelung gilt ebenfalls für Balkonkraftwerke. Zudem entfällt für Anlagen bis zu dieser Größe die Einkommenssteuer für die solaren Erträge, und dies sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Weitere Informationen

Durch die energetische Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel die Erneuerung von Fenstern, die Dämmung von Dächern, Fassaden und Kellern, aber auch den Tausch alter Heizungsanlagen lässt sich viel Energie sparen. Das schont die Umwelt und führt mittel- und langfristig zu erheblichen Einsparungen.

Informationen zu Förderprogrammen für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich der energetischen Sanierung an und richtet sich an Privathaushalte, die eine energetische Sanierung an ihrem Eigenheim durchführen möchten. Dabei werden Einzelmaßnahmen gefördert. Ziel ist es, den Energieverbrauch des Gebäudes deutlich zu reduzieren und dadurch langfristig Kosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern.

Hierbei gibt es verschiedene Förderbausteine, die je nach Art und Umfang der Maßnahmen miteinander kombiniert werden können. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Sanierung eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um zu klären, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie man die Förderung optimal nutzen kann.

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Dabei sind einige Voraussetzungen zu beachten, wie zum Beispiel eine bestimmte Energieeffizienz des Gebäudes vor Beginn der Sanierung 
oder die Einhaltung bestimmter Standards bei der Durchführung der Maßnahmen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet zudem einen Förderwegweiser, der mögliche Förderprogramme für den individuellen Bedarf vorschlägt.


Förderung einer Energieberatung durch einen Energieberater oder eine Energieberatierin

Fördersatz: 80 % des Energieberaterhonorars

Eine Energieberatung soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund mit bis zu 80% des Energieberaterhonorars gefördert.

Informationen für Beratene auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Einzelmaßnahmen Gebäudehülle

Fördersatz: 15 %

  • Dämmung Dach
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung der Geschoßdecken und Bodenflächen
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und Außentoren

Informationen zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Maßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördersatz: 10% - 30%

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugungsanlagen und von Anlagen zur Heizungsunterstützung 

Informationen zur Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle