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Erläuterungen zum Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (Antrag auf A/A/B)

z.B. für Stellplätze, Überdachungen, Gerätehütten usw.

  1. Den Antrag auf A/A/B müssen Sie stellen, wenn Sie eine verfahrensfreie bauliche Anlage (Vorhaben, für die kein Baugenehmigungsantrag erforderlich ist, siehe Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO) errichten wollen und gleichzeitig z.B. gegen den Bebauungsplan verstoßen, weil die Gerätehütte, die Überdachung oder der Stellplatz auf Bauverbotsfläche errichtet werden soll.
  2. Den Antrag auf A/A/B finden Sie unter „Formulare Baurechtsangelegenheiten“, Antrag BW 600003 (7. Antrag von oben) sowie als Online-Antrag auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
  3. Den Antrag können Sie selbst stellen. Professionelle Hilfe erhalten Sie von Architekten.
    a) Bitte nennen Sie im Feld 4 (1. Seite unten) den Grund für die Abweichung, z.B. Stellplatz auf Bauverbotsfläche.
    b) Fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) 1:500 bei. Diesen erhalten Sie gegen Gebühr z.B. vom Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn, Telefon 07131 56-2822.

    Tragen Sie die bauliche Anlage maßstabsgetreu in roter Farbe in den Lageplan ein und vermaßen Sie die bauliche Anlage und die Abstände zu den Nachbargrenzen.

    Fertigen Sie außerdem einen Schnitt und Ansichten der baulichen Anlage an, damit die Höhe sowie bestehende und neue Geländeoberfläche erkennbar werden. Sie können diese Unterlagen auch auf der Grundlage von Kopien der ursprünglichen Baugenehmigungspläne fertigen. 

    Gerne können Sie den Unterlagen auch Fotos oder eine Fotomontage beifügen.
  4. Der Antrag auf A/A/B ist gebührenpflichtig. Meist fallen Kosten zwischen 200 und 400 Euro an.